Importal GmbH
 
 Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
IMPORTAL – die Spielregeln

IMPORTAL bietet Übersetzungen dieser Bedingungen in folgenden Sprachen an:

  • English
  • Italiano
Dies sind Übersetzungen zu Ihrer Bequemlichkeit. Im Falle von Unklarheiten oder Auslegungsproblemen ist allein die deutschsprachige Version maßgeblich.

IMPORTAL bietet registrierten Teilnehmern die Möglichkeit, im Rahmen einer Handelsplattform Waren oder Dienstleistungen entweder als Importal - Lieferant (nachfolgend Lieferant) anzubieten oder als Importal - Händler (nachfolgend Händler) zu erwerben.

Die Kaufverträge kommen immer nur zwischen Lieferant und Händler zustande und werden nicht IMPORTAL zugerechnet, denn IMPORTAL stellt den Teilnehmern einen Ort zur Verfügung, an welchem sie schnell und sicher Handel treiben können, handelt aber nicht selbst.

IMPORTAL ist deshalb weder Vertreter des Händlers noch des Lieferanten. IMPORTAL ist auch kein Zwischenhändler, Auktionator oder Makler. IMPORTAL stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung, derer sich die Teilnehmer bedienen können und erbringt im Einzelfall spezielle Dienstleistungen für die Teilnehmer. Dennoch hat IMPORTAL großes Interesse an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Geschäfte, die über die zur Verfügung gestellte Plattform abgeschlossen werden.

Um alle Teilnehmer zu schützen und möglichst optimale Abläufe zu gewährleisten ist es wichtig, sich auf gemeinsame Spielregeln zu einigen und diese zu befolgen.

Deshalb erbringen wir unsere Dienstleistungen ausschließlich auf der Basis der nachfolgenden Bedingungen.

Für Transaktionen, die auf der Basis des IMPORTALs abgewickelt werden, gelten weder allgemeine Geschäftsbedingungen, Verkaufsbedingungen, Standardverträge oder Sonstiges der Lieferanten noch entsprechende Bedingungen und Klauseln der Händler.

Dies vereinfacht die Handhabung für alle Beteiligten und schützt sie davor, sich mit einer Vielzahl unterschiedlicher Verträge und Bedingungen befassen zu müssen.

Das Handeln gemäß den einheitlichen IMPORTAL-Bedingungen erspart Ihnen die teure und unsichere Prüfung, ob Ihre eigenen Klauseln auch in einem anderen Land gelten, oder welche Bedeutung die von Ihrem Vertragspartner in einem anderen Land benutzten Klauseln für Sie haben.

Für alle Transaktionen im IMPORTAL gilt ausschließlich deutsches Recht. Auch dies ist im Interesse aller Teilnehmer, weil sie sich dann nicht mit mehreren verschiedenen Rechtssystemen auseinandersetzen müssen.

Das deutsche Kaufrecht sieht außerdem Sicherungsmöglichkeiten vor, die in vielen anderen Rechtsordnungen unbekannt sind.

Bitte lesen Sie darum diese Hinweise und Bedingungen sorgfältig durch und bestätigen Sie am Ende mit einem "Doppelklick" Ihr Einverständnis. Nachdem Sie die Bedingungen online akzeptiert haben, werden Sie spätestens am nächsten Werktag zur vollen Nutzung des IMPORTALs freigeschaltet.
 

Überblick

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wie folgt gegliedert:
 

I. Gemeinsame Bedingungen für alle Teilnehmer

  1. Registrierung - so werden Sie Teilnehmer am IMPORTAL
  2. Passwort – Ihr Schlüssel zum IMPORTAL- unbedingt geheimhalten!
  3. Unzulässige Inhalte – damit dürfen Sie keinesfalls bei uns handeln
  4. Der Verkaufsvorgang - so einfach können Sie im IMPORTAL kaufen und verkaufen
  5. Vertragsabwicklung – so läuft alles technisch ab
  6. Rechnungen und Zahlungen - so reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand
  7. Neutralität – wir sind in Allem strikt neutral
  8. Vertragsbeendigung – das letzte Mittel, um Ordnung zu halten
  9. Sperren von Inhalten – unzulässige oder gesetzwidrige Inhalte werden entfernt
  10. Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrecht – Rechte Dritter müssen geachtet werden
  11. Links – Regeln der Fairness; im Zweifel fragen Sie uns besser vorher
  12. Sicherheit und Datenschutz - ist uns ein hoher Wert
  13. Haftung – wann und wie wir haften
  14. Störungen – Technik funktioniert leider nicht immer; was gilt bei Störungen?
  15. Erfüllungsort – ein einheitlicher Erfüllungsort erleichtert juristisch die Abwicklung
  16. Schriftform/Teilwirksamkeit – für den Fall, dass irgendetwas unwirksam ist
  17. Änderungen – so setzen wir Änderungen um
  18. Rechtswahl – es gilt einheitlich deutsches Recht
  19. Gerichtsstand – falls es doch mal Streit geben sollte – hier wird er entschieden

 

II. zusätzliche Bedingungen nur für Lieferanten

  1. Zugriffsbeschränkung - was die Anderen nicht sehen dürfen
  2. Handelsobjekte - diese Voraussetzungen muss Ihre Ware erf
  3. Aktualisierungspflicht - nur aktuelle Angebote sind für Händler interessant
  4. Betriebspflicht - wir wollen eine lebendige Handelsplattform
  5. Formate - was Sie über die technische Seite unbedingt wissen müssen
  6. Gebühren - so wenig kostet die Teilnahme an der Zukunft des Handels
  7. Zahlungsverkehr und Inkasso - und so wird gezahlt
  8. Sofortiger Ausschluss des Teilnehmers - nur für den Notfall
  9. Warenkreditversicherung - wie wir Zahlungen sicherstellen

 

III. zusätzliche Bedingungen nur für Händler

  1. Allgemeines - für Händler ist das IMPORTAL kostenlos
  2. Rückabwicklung - wenn die Ware nicht Ihren Erwartungen entspricht
  3. Sofortiger Ausschluß des Teilnehmers - nur für den Notfall
  4. Mängelrügen - so wie es nicht sein sollte
  5. Farben und Material - tomatenrot oder burgunderrot? Vorsicht!
  Verkürzt lassen sich die wichtigsten Bedingungen wie folgt zusammenfassen:
  • IMPORTAL vermittelt den Kontakt zwischen Händler und Lieferant, ohne selbst Partei des Kaufvertrages zu werden.
  • Mitmachen können nur registrierte Teilnehmer unter Verwendung ihres Passwortes.
  • Für Händler ist die Nutzung des IMPORTALs gebührenfrei.
  • Von Lieferanten erheben wir einen geringen Prozentsatz des Transaktionswertes als Gebühr.
  • Wir behandeln alle Informationen über unsere Teilnehmer vertraulich, behalten uns jedoch vor, die Namen der Teilnehmer am IMPORTAL Dritten gegenüber zu benennen (z.B. die Benennung von neuen Teilnehmern am IMPORTAL).
  • Wir sind berechtigt, Nachforschungen anzustellen, um sicherzugehen, dass alles gemäß den Spielregeln abläuft.
  • Aufgrund der besonderen Art unserer Dienstleistung und der Eigenheiten des Internets haben wir unsere Haftung beschränkt und müssen uns vorbehalten, Teilnehmer, die den Ablauf des IMPORTALs stören, auszuschließen und Inhalte zu sperren oder zu löschen.
"Klicken" Sie mit dem Mauszeiger auf die markierten Stellen, um schnell detaillierte Informationen zu bekommen.

Vollständig lauten die Bedingungen wie folgt:

I. Gemeinsame Bedingungen für alle Teilnehmer

Diese Bedingungen gelten für alle Firmen, sonstige Wirtschaftseinheiten oder Personen, die am IMPORTAL teilnehmen und dessen Dienste in Anspruch nehmen wollen.

1. Registrierung

1.1 Sie können jederzeit auch ohne Registrierung als Gast das IMPORTAL besuchen. Wir weisen allerdings darauf hin, das Gäste nicht alle Inhalte (z.B. keine Preise) einsehen können. Selbstverständlich können Gäste auch keine Transaktionen im IMPORTAL tätigen.

1.2 Eine Teilnahme am IMPORTAL ist nur aufgrund vorheriger Registrierung und unter Verwendung des dabei zugeteilten Passwortes möglich und zulässig. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt durch Vergabe eines Passwortes und Freigabe durch IMPORTAL.

1.3 Als Teilnehmer können sich alle juristischen Personen und Wirtschaftseinheiten jeglicher Art sowie Kaufleute gem. HGB registrieren lassen, nicht jedoch Privatpersonen und Letztverbraucher. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Anmeldung unter vollständiger und wahrer Angabe aller geforderten Informationen im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Registrierungsvorganges.

1.4 Ein Anspruch auf Registrierung oder Teilnahme besteht nicht.

1.5 Auch für Gäste gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit dies nicht von der Natur der Regelung her unmöglich ist.

1.6 IMPORTAL behält sich vor, bei falschen Angaben oder bei Missbrauch die Registrierung zurückzuziehen . Zugleich mit dem Registrierungsantrag erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass IMPORTAL die im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben von unabhängiger dritter Seite prüfen läßt. Im Einzelfall kann IMPORTAL weitere Angaben wie z.B. Bankauskünfte, Referenzen oder sonstige Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Teilnehmers fordern, bevor eine Entscheidung über die Registrierung getroffen wird. Der Teilnehmer erklärt mit dem Registrierungsantrag zugleich jegliche etwa erforderliche Einwilligung zu Gunsten IMPORTAL, um solche Auskünfte einzuholen. Die Anmeldung kann von Seiten des Teilnehmers jederzeit zurückgenommen werden. Nach der Registrierung kann der Teilnehmer jederzeit auf die Rechte aus der Registrierung verzichten und so den Vertrag beenden.

1.7 Jeder registrierte Teilnehmer ist verpflichtet, ausnahmslos alle Änderungen von Informationen, die bei der Registrierung abgefragt wurden, unverzüglich von sich aus IMPORTAL anzuzeigen. Werden bei der Registrierung unwahre Angaben gemacht oder unterläßt ein Teilnehmer die Anzeige von Änderungen, so kann der Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von IMPORTAL ausgeschlossen werden.

2. Passwort

2.1 Für alle Aktionen im IMPORTAL muss das zugeteilte Passwort verwendet werden. Die Benutzung eines fremden Passwortes ist unzulässig. Jeder Teilnehmer ist für die unter Benutzung seines Passwortes getätigten Geschäfte allein verantwortlich; es ist deshalb im wohlverstandenen Eigeninteresse jedes Teilnehmers, sein Passwort zu schützen und vertraulich zu behandeln. Erhält der Teilnehmer Hinweise, die auf eine unberechtigte Benutzung seines Passwortes hindeuten, so ist er verpflichtet, IMPORTAL hiervon unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden zu unterrichten. Geschieht dies nicht, ist IMPORTAL nicht für Schäden verantwortlich, die auf der unberechtigten Benutzung beruhen.

2.2 Jeder Teilnehmer wird dafür sorgen und übernimmt dafür die Verantwortung, dass diejenigen Personen, insbesondere aber seine Mitarbeiter und Organe, die das Passwort kennen oder auf andere Weise Zugang zum IMPORTAL bekommen können, tatsächlich bevollmächtigt sind, im Namen des Teilnehmers Verträge innerhalb des IMPORTALs abzuschließen.

2.3 Hinweis: Nennen Sie Ihr Passwort auch nicht in etwaigen Briefen, E-Mails oder sonstigen Kommunikationen mit uns und teilen Sie das Passwort auch keinen Personen mit, die bei uns arbeiten oder sich als unsere Mitarbeiter ausgeben. Ihr Passwort ist ausschließlich zur Verifizierung Ihrer Transaktionen im IMPORTAL bestimmt.

2.4 Die Teilnahme am IMPORTAL im Rahmen einer Registrierung kann auf unterschiedlichen Stufen erfolgen. Die unterschiedlichen Stufen kann der Teilnehmer wie folgt selbst bestimmen:

Für die Händler gilt:

  • Der "Eigner/Anmelder" kann umfassend alles im IMPORTAL tun, das nicht gegen diese Bedingungen verstößt.Der "Eigner/Anmelder" kann als hierarchisch oberster Berechtigter selbst und in eigener Verantwortung drei weitere Arten von untergeordneten Registrierungsberechtigungen vergeben:
1. "Prokuristen" dürfen alles, was der "Eigner/Anmelder" darf, mit Ausnahme der Vergabe weiterer Berechtigungen;

2. "Einkäufer" dürfen Bestellungen nur im Warenkorb abspeichern, aber nicht wirksam abschicken und auch keine weiteren Berechtigungen vergeben;

3. "Auszubildende" dürfen Bestellungen lediglich vorbereiten, aber nicht abschicken; sie dürfen außerdem keine weiteren Berechtigungen vergeben.
 

Für die Lieferanten gilt:

  • Der "Eigner/Anmelder" kann umfassend alles im IMPORTAL tun, das nicht gegen diese Bedingungen verstößt. Der "Eigner/Anmelder" kann als hierarchisch oberster Berechtigter selbst und in eigener Verantwortung drei weitere Arten von untergeordneten Registrierungsberechtigungen vergeben:
1.  "Prokuristen" dürfen alles, was der "Eigner/Anmelder" darf, mit Ausnahme der Vergabe weiterer Berechtigungen;

2.  "Verkäufer" dürfen Bestellungen wirksam annehmen, aber keine Änderungen im Katalog vornehmen;

3.  "Auszubildende" dürfen Änderungen im Katalog vornehmen, aber keine Bestellungen annehmen.

3. Unzulässige Inhalte

3.1 Alle Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass in den einzelnen Ländern, in denen ein Zugang zum IMPORTAL technisch möglich ist, jeweils landesspezifische Wertvorstellungen und sogar gesetzliche Verbote bestehen, die den Handel, das Anbieten oder sogar nur das Abbilden bestimmter Materialien unzulässig machen. IMPORTAL ist bemüht, keine dieser landes- oder gruppenspezifischen Moral- und Wertvorstellungen zu verletzen, kann aber weder alles im IMPORTAL gezeigte Material prüfen, noch alle in Betracht kommenden Regeln kennen. Es ist daher grundsätzlich die Verantwortung jedes Teilnehmers, der irgendwelche Inhalte in das IMPORTAL einbringt, dafür zu sorgen, dass diese keine allgemeinen Wertvorstellungen oder Landesgesetze verletzen. Als Hilfestellung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit macht IMPORTAL darauf aufmerksam, dass in den meisten Ländern insbesondere folgende Arten von Objekten nicht oder nur unter Einschränkungen oder bestimmten Bedingungen angeboten oder gehandelt werden dürfen und deshalb im IMPORTAL grundsätzlich in jeder Form verboten sind:

  1. Pornographie in jeder Form
  2. beleidigendes, rassistisches, einzelne Religionen oder Gruppen diskriminierendes oder gewaltverherrlichendes Material
  3. lebende Tiere, auch wenn die Art nicht vom Washingtoner Artenschutzabkommen besonders geschützt ist sowie Teile von geschützten Tieren (z.B. Elfenbein, Schildpatt etc.)
  4. Drogen aller Art, wozu auch Arzneimittel gehören
  5. Waffen aller Art, aber ganz besonders Kriegswaffen, Munition sowie Teile davon
  6. gestohlene Güter
  7. Objekte, die Rechte Dritter verletzen können wie z.B. Urheber-, Patent-, oder Markenzeichenrechte.
3.2 Speziell die Lieferanten sind verpflichtet, sich darüber zu informieren, was in obigem Sinne konkret in einem Bestimmungsland unzulässige Gegenstände oder Inhalte sind. Dies ist bei ihrer Tätigkeit im IMPORTAL zu beachten. 4. Der Verkaufsvorgang

4.1 Im IMPORTAL werden Gegenstände für die Händler ausschließlich in Euro angeboten. Europäische Lieferanten müssen die Preise in EURO angeben. Andere dürfen Ihre Preise wahlweise in EURO oder US-Dollar angeben. IMPORTAL stellt für alle Preisangaben, die zulässigerweise nicht in Euro erfolgt sind eine tagesaktuelle Abrechnung der Fremdwährungskurse in Euro sicher. Die Zahlung an den Lieferanten durch IMPORTAL erfolgt in der von ihm gewählten Währung. Die Zahlung vom Händler an IMPORTAL erfolgt ausschließlich in EURO. Verbindlich sind die im Zeitpunkt der Bestellung im Warenkorb genannten Preise.

Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.

4.2 Der Lieferant kann bestimmte Händler und/oder Händlergruppen festlegen und diesen besondere Preisstaffeln gewähren. Er kann auch bestimmte Händler zulassen, die Zugriff auf seinen Katalog bzw. Teile seines Kataloges haben.

4.3 Der Lieferant ist an sein Angebot gebunden, solange dieses im IMPORTAL zugänglich ist. Er kann sein Angebot nur widerrufen, solange noch kein Kaufgebot vorliegt. Der Lieferant kann Händler, denen er Zugriff auf seinen Katalog bzw. Teile seines Kataloges gewährt hat, weder ablehnen, noch sein Angebot gegenüber einem Händler, der das Angebot bereits angenommen hat, widerrufen oder nachträglich verändern, außer wenn dies gesetzlich ausnahmsweise zugelassen ist.

4.4 Jeder Teilnehmer kann Produkte kaufen, indem er sie in den virtuellen "Warenkorb" schiebt und diesen als Gesamtbestellung abschickt. Sobald ein Händler zur Bestellung seines Warenkorbes den entsprechenden Button klickt, nimmt er damit das Angebot der Lieferanten, die Kaufgegenstände zu den festgelegten Preisen und den festgelegten Bedingungen zu kaufen, rechtsverbindlich an. Eine Ausnahme hiervon sind Geschäfte, die zwingend eine besondere Form (z.B. Beurkundung) erfordern. Sind von einem Angebot nur begrenzte Mengen verfügbar, so muss der Lieferant dies im Angebot deutlich machen. Im Falle begrenzter Mengen entscheidet bei mehreren Annahmen der Zeitpunkt der Computerregistrierung der Annahmeerklärung bei IMPORTAL. Die Verträge werden in der Reihenfolge der Annahmeklärungen solange geschlossen, bis die verfügbare Liefermenge erschöpft ist. Nicht mehr lieferbare Artikel muss der Händler sofort aus seinem Katalog entfernen.

5. Vertragsabwicklung

5.1 IMPORTAL informiert die Teilnehmer per E-Mail oder mittels anderer Kommunikationsmittel über die elektronisch abgegebenen Erklärungen und ggf. das Zustandekommen von Verträgen. Die Kommunikation auf den Internetseiten von IMPORTAL erfolgt verschlüsselt in Form eines besonders sicheren Protokolls.

5.2 Die Einhaltung der folgenden Bedingungen kann auch von IMPORTAL eingefordert werden, da sie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung von IMPORTAL dienen. Sofern die Teilnehmer im Einzelfall zusätzliche, aber nicht abweichende individuelle Regelungen treffen, sind diese im Einzelfall für die Rechtsverhältnisse zwischen den Teilnehmern vorrangig.

a) Als Preis für die im IMPORTAL angebotenen Waren und Dienstleistungen dürfen ausschließlich die im IMPORTAL bei dem entsprechenden Angebot genannten Preise gefordert werden. Diese sind für alle Teilnehmer verbindlich. Dies gilt auch für die dort angegebene Währung].

b) Alle im Warenkorb angegebenen Preise sind sogenannte "Rundum-Sorglos"-Preise, das heißt diese Preise enthalten nicht nur den reinen Kaufpreis, sondern alle anfallenden Kosten, auch für Zoll, Transport (Ausnahme: s. I 5.2 c) Verpackung etc. sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder zwischenzeitlich eine Änderung der Zölle und sonstigen amtlichen Abgaben eintritt (s.u.). Da jedoch eine Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ) nicht immer anfällt, ist die Mehrwertsteuer regelmäßig nicht im "Rundum-Sorglos"-Preis enthalten (s.Ziff 4.1.) Die im Warenkorb angegebenen Zoll-u. Steuerbeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Sätzen. Sollten zwischen Bestellvorgang und Tag der Einfuhr Änderungen der Sätze eintreten , so ändert sich der Kaufpreis für den Händler entsprechend.
Für Einfuhren aus einem Land außerhalb der EU gilt, soweit nicht der Lieferant die Verzollung und/oder Einfuhrumsatzsteuer übernimmt, Folgendes:

Der Händler stimmt zu, dass das von IMPORTAL ausgewählte Logistikunternehmen für ihn die Zollabwicklung vornimmt. Der Händler akzeptiert damit diesen Verzollungsagenten ausdrücklich und beauftragt und bevollmächtigt ihn, die Abfertigung zum freien Verkehr in seinem Namen abzuwickeln. Der Händler ist sich darüber im Klaren, dass er in diesem Zusammenhang Abgabenschuldner für entstehende Eingangsabgaben (z. B. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) wird. Einfuhrbelege, wie z. B. Ersatzbelege zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer werden dem Händler vom Logistikunternehmen zur Verfügung gestellt.

c)Zusätzliche Frachtkosten, die durch Teillieferungen entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten, soweit sie von ihm verursacht sind.

d)Sofern die Übereignung von Sachen Gegenstand des geschlossenen Vertrages ist, steht die Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Bezahlung [Ziffer I, 6] der Vergütung. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung (einschließlich aller Nebenkosten) Eigentum des Lieferanten. Der Händler verpflichtet sich, die Waren gesondert von Waren anderer Hersteller aufzubewahren und im Falle des Zahlungsverzuges jederzeit und ohne vorherige Ankündigung sowohl IMPORTAL als auch dem Lieferanten oder den von diesen benannten Personen Zutritt zu dem Ort zu gewähren, an dem die Ware sich befindet und zu gestatten und dabei mitzuwirken, dass die Ware wieder für den Lieferanten in Besitz genommen und verwahrt oder an ihn zurückgesandt wird.

e) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in der BRD.

f) Jeglicher Versand von Handelsware, die im Rahmen oder unter Vermittlung des IMPORTALs gehandelt wird, sei es durch Versand vom Lieferanten zum Händler oder eine etwaige Rücksendung vom Händler zum Lieferanten, muss ausnahmslos in einer produktgerechten Verpackung, die den Transport und die Behandlung der Ware durch Behörden (Zoll etc.) nicht beeinträchtigt, erfolgen. Die ordnungsgemäße schützende Verpackung ist jeweils Verantwortung des Versenders. Zur ordnungsgemäßen Verpackung gehören auch ebenso ordnungsgemäße Begleitdokumente.

g) Lieferant und Händler stellen IMPORTAL gesamtschuldnerisch von allen Ansprüchen frei, die entweder von einem Teilnehmer oder einem außenstehenden Dritten aus oder im Zusammenhang mit den zwischen Lieferant und Händler im IMPORTAL getätigten Transaktionen gegen IMPORTAL geltend gemacht werden, soweit nicht IMPORTAL für diese Ansprüche gemäß der nachfolgenden Ziff. 13 haftet.

h) IMPORTAL unterstützt Lieferanten und Händler so weit wie möglich bei der Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Kaufgegenstände. Solche Gewährleistungsansprüche sind vom Händler grundsätzlich und ausschließlich IMPORTAL an der dafür vorgesehenen Stelle mitzuteilen, da der Lieferant sich aufgrund der räumlichen Entfernung nur schwer um etwaige Mängel kümmern kann. IMPORTAL wird die vom Händler gemeldeten Gewährleistungsansprüche unverzüglich an den Lieferanten weiterleiten. Händler und Lieferant sollen dann versuchen, innerhalb von fünf Werktagen eine Klärung der Gewährleistung herbeizuführen. Spätestens nach Ablauf dieser fünf Tage hat der Lieferant IMPORTAL unverzüglich zu benachrichtigen ob das Problem einverständlich gelöst werden konnte oder ob weitere Unterstützung durch Importal erforderlich ist (z.B. indem Importal die Begutachtung der Ware durch einen Sachverständigen vermittelt). Diese Benachrichtigung dient der weiteren Zahlungsabwicklung. Läßt sich das Vorhandensein eines Mangels nicht ausschließen, so ist der Lieferant verpflichtet, die Ware zurückzunehmen, den Kaufpreis zurückzuerstatten und alle Transportkosten, Zölle, Begutachtungskosten, etc., zu tragen.

6. Rechnungen und Zahlungen

a) IMPORTAL übernimmt für den Lieferanten das Inkasso. Die Zahlung des Kaufpreises für eine im IMPORTAL gekaufte Ware erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an IMPORTAL auf folgendes Konto:

Importal GmbH

KtoNr.: 1 003 375

BLZ: 360 501 05

Bank: Sparkasse, Essen.

IMPORTAL fakturiert den Kaufpreis für die Ware im Namen des Lieferanten und auf dessen Rechnung (siehe auch "II Zusätzliche Bedingungen nur für Lieferanten": Ziffer 9 = Warenkreditversicherung). IMPORTAL wird zu keinem Zeitpunkt selbst Inhaber der Forderung, sondern zieht diese lediglich für den Lieferanten ein und leitet die Kaufpreise an die Lieferante weiter.

b) Zur Minimierung des administrativen Aufwands beim Händler und Lieferanten wird IMPORTAL zweimal monatlich eine Sammelrechnung bzw. -gutschrift erstellen und per Telefax versenden. Die Sammelrechnung für den Händler enthält alle während eines unten näher beschriebenen Zeitraumes abgewickelten Transaktionen mit allen Lieferanten. Die Sammelgutschrift für den Lieferanten enthält alle während des unten näher beschriebenen Zeitraumes abgewickelten Transaktionen mit allen Händlern. Hierdurch reduziert sich der Buchungsaufwand erheblich. Importal behält sich den Versand per E-Mail vor, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.

c) Unverzichtbare Voraussetzung für die Sammelabrechnung ist die Einhaltung bestimmter Meldepflichten seitens IMPORTAL, der Händler und der Lieferanten. Die Lieferanten melden IMPORTAL die Übergabe der Waren an den Frachtführer an der dafür vorgesehenen Stelle. Der Händler erhält von IMPORTAL eine E-Mail, sobald der Lieferant die Ware an den Frachtführer übergeben hat. Der Händler bestätigt IMPORTAL den Eingang der Ware an der dafür vorgesehenen Stelle. Wenn die Ware nicht innerhalb von 1 Woche (EU) bzw. 5 Wochen (außerhalb der EU) nach Übergabe der Ware an den Frachtführer beim Händler eingeht, hat der Händler dieses IMPORTAL an der dafür vorgesehenen Stelle mitzuteilen, da nur so die Zahlungsfristen verlängert werden können.

d) Hinsichtlich der Zahlungsfrist der Händler gilt Folgendes:

- Abgangsort der Ware liegt in Europa

Waren, die zwischen dem 8. und 23. eines Monats seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden, fakturiert IMPORTAL im Namen und für Rechnung der Lieferanten zum Monatsletzten an den Händler mit einem Zahlungsziel zum 15. des Folgemonats.

Grafik 1

Waren, die zwischen dem 23. eines Monats und 8. eines Folgemonats seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden, fakturiert IMPORTAL im Namen und für Rechnung der Lieferanten zum 15. desselben Folgemonats an den Händler mit einem Zahlungsziel zum Monatsletzten desselben Folgemonats.

Grafik 2

- Abgangsort der Ware liegt außerhalb Europas

Waren, die zwischen dem 8. und 23. eines Monats seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden, fakturiert IMPORTAL im Namen und für Rechnung der Lieferanten zum Monatsletzten des Folgemonats an den Händler mit einem Zahlungsziel zum 15. des übernächsten Monats.

Grafik 3

Waren, die zwischen dem 23. eines Monats und 8. eines Folgemonats seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden, fakturiert IMPORTAL im Namen und für Rechnung der Lieferanten zum 15. des übernächsten Monats an den Händler mit einem Zahlungsziel zum Monatsletzten desübernächsten Monats.

Grafik 4

e) Hinsichtlich der Weiterleitung des Kaufpreises von IMPORTAL an die Lieferanten gilt folgendes (siehe auch Zahlungsgarantie):

- Abgangsort der Ware liegt in Europa

Waren, die zwischen dem 8. und 23. eines Monats seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden, schreibt IMPORTAL dem Lieferanten zum Monatsletzten des Folgemonats auf dessen IMPORTAL-Konto gut.

Grafik 4

Waren, die zwischen dem 23. eines Monats und 8. eines Folgemonats seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden, schreibt IMPORTAL dem Lieferanten zum 15. des übernächsten Monats gut.

Grafik 6

- Abgangsort der Ware liegt außerhalb Europas

Waren, die zwischen dem 8. und 23. eines Monats seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden, schreibt IMPORTAL dem Lieferanten zum Monatsletzten des übernächsten Monats gut.

Grafik 7

Waren, die zwischen dem 23. eines Monats und 8. eines Folgemonats seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden, schreibt IMPORTAL dem Lieferanten zum 15. des überübernächsten Monats auf dessen IMPORTAL-Konto gut.

Grafik 8

f) Logistische Dienstleistungen

Die Kosten für Versand, Verpackung, Zölle, etc.werden seitens IMPORTAL als Bestandteile des Rundum-Sorglos-Preises an den Händler fakturiert und dem Logistikunternehmen gutgeschrieben. Einfuhrbelege, wie z. B. Ersatzbelege zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer werden dem Händler vom Logistikunternehmen zur Verfügung gestellt.

7. Neutralität

IMPORTAL ist an der Abwicklung der auf der Plattform geschlossenen Vertragsverhältnisse nicht wirtschaftlich beteiligt und daher auch nicht dafür zuständig, bei Streitfällen zwischen den Parteien zu vermitteln oder die Erfüllung dieser Verträge durchzusetzen. Die Unterstützung  bei der Klärung von Gewährleistungsfragen ist eine freiwillige Zusatzleistung seitens Importal, auf die kein Anspruch besteht. Um im gegenseitigen Interesse einen möglichst hohen Standard an Integrität und Zuverlässigkeit zu erreichen, behält IMPORTAL sich jedoch das Recht vor, jeden Teilnehmer auszuschließen, der den Eindruck erweckt, bei der Vertragsabwicklung nicht ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit zu gewähren. Im Falle von Konflikten bittet IMPORTAL, Händler und Lieferanten zu kooperieren und in der Tradition redlicher Handelskaufleute gütlich und gemeinsam eine Lösung zu finden.

8. Vertragsbeendigung

8.1 IMPORTAL ist berechtigt, im Falle wiederholter oder schwerwiegender Vertragsverstöße Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen und für unbestimmte Zeit zu sperren. Dies schließt ein, dass alle Inhalte und Informationen, die von dem ausgeschlossenen Teilnehmer stammen, von IMPORTAL sofort aus dem IMPORTAL entfernt werden.

8.2 Ein schwerer Vertragsverstoß liegt insbesondere vor:

a) wenn ein Teilnehmer unter Nutzung von IMPORTAL Straftaten begeht oder
sich daran beteiligt oder dazu aufruft,

b) wenn ein Teilnehmer unzulässige Inhalte gemäß Ziffer 3. in das IMPORTAL einbringt,

c) bei wiederholten Verstößen gegen diese Regeln (z.B. Ziff. 10.2) oder die nachfolgenden besonderen Bedingungen für Lieferanten und Händler,

d) wenn ein Teilnehmer die Inhalte der Websites oder Homepage von IMPORTAL manipuliert oder

e) wenn ein Teilnehmer unter falschem Namen registriert ist oder unter einem falschem Namen oder einem falschen Passwort im IMPORTAL Geschäfte tätigt oder sonstige die Sicherheit, Integrität oder Transparenz der Geschäfte im IMPORTAL gefährdende Handlungen vornimmt
 

8.3 IMPORTAL kann jeden Teilnehmer ohne Einhaltung einer Frist von der Teilnahme am IMPORTAL ausschließen und die von diesem Teilnehmer veröffentlichten oder veranlassten Inhalte sperren und/ oder löschen, wenn:

a) der Teilnehmer entweder seine eigene Liquidation beschließt oder von einer zuständigen Behörde die Liquidation des Teilnehmers angeordnet wird,

b) über den Teilnehmer ein Insolvenzverfahren nach deutschem Recht oder ein vergleichbares Verfahren in einer anderen Rechtsordnung eröffnet wird,

c) der Teilnehmer einen Gläubigerschutzantrag entsprechend oder vergleichbar Chapter 11 des US Bankruptcy Code stellt.

Ist der Teilnehmer eine Partnerschaft (Mehrheit von natürlichen oder juristischen Personen oder Einheiten) so gilt das Vorliegen einer der unter Ziff. 8.3 a) – c) aufgeführten Umstände bei einem der Partner zugleich auch als hinreichender Grund, um die gesamte Partnerschaft vom IMPORTAL auszuschließen und deren Inhalte zu sperren.

8.4 Jeder Teilnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Beendet ein Teilnehmer den Vertrag durch ausdrückliche Erklärung oder Verzicht auf seine Rechte aus der Registrierung, so bleiben diejenigen Vertragsteile, aus denen sich noch Rechte und Pflichten für einen der Vertragspartner ergeben noch bis zu deren vollständigen Erfüllung einschließlich der dazu bestehenden Neben- u. Hilfsbestimmungen wirksam.

9. Sperren von Inhalten

IMPORTAL ist jederzeit berechtigt, Inhalte von Teilnehmern zu sperren, wenn entweder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Inhalte bestehen oder die Inhalte nach Auffassung von IMPORTAL nicht in das Gesamtangebot auf der Plattform passen.

10. Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrechte

10.1 Die Teilnehmer übertragen IMPORTAL ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung an allen Werken oder Werkteilen, die Teilnehmer im Rahmen des Online-Angebotes von IMPORTAL an IMPORTAL übermitteln, einschließlich des Rechts, diese Inhalte online oder in anderer Weise zu publizieren. Die Teilnehmer stellen IMPORTAL von Ansprüchen Dritter aufgrund von Immaterialgüterrechten an Inhalten, welche die Teilnehmer im Rahmen des Online- Angebotes an IMPORTAL übermitteln, frei. Dies gilt insbesondere für alle Texte, Bilder, Bildfolgen, Kennzeichen, welche Teilnehmer im Rahmen des Online-Handels verwenden.

10.2 Die IMPORTAL–Inhalte einschließlich ihrer Gestaltung insbesondere aller Grafiken, Logos, Schaltflächen, Symbole, Hörproben, Software, Texte dürfen ohne Einwilligung von IMPORTAL nicht vervielfältigt, verbreitet, bearbeitet oder öffentlich wiedergegeben werden. Die Nutzungsrechte an der Software auf den IMPORTAL Seiten stehen ausschließlich IMPORTAL bzw. deren Zulieferern zu. Die Programme dürfen von den Teilnehmern weder vervielfältigt oder verarbeitet noch verbreitet werden.

11. Links

11.1 Links auf IMPORTAL sind nur zulässig, wenn durch die Gestaltung der Ausgangsseite für den Nutzer die Verlinkung klar wird, insbesondere dass er sich nach Benutzung des Links auf den IMPORTAL-Seiten befindet. Unzulässig ist jedwedes Inline-Linking ohne vorherige Zustimmung von IMPORTAL. Unzulässig sind Links, die geeignet sind, das Angebot von IMPORTAL negativ zu beeinflussen.

11.2 Es ist Teilnehmern nicht gestattet, Links zu setzen, die von der IMPORTAL Website wegführen. IMPORTAL ist berechtigt, jeden Teilnehmer, der dies nicht beachtet auszuschließen und dessen Inhalte zu sperren.

12. Sicherheit und Datenschutz

12.1 Alle Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zur Abwicklung von Rechtsgeschäften sowie für den Betrieb der Handelsplattform gespeichert und verwendet.

12.2 IMPORTAL wird auf die Privatsphäre und das Geheimhaltungsbedürfnis der Teilnehmer im größtmöglichen, zumutbaren Umfang Rücksicht nehmen, jedoch gleichzeitig die zur Sicherung der bei IMPORTAL getätigten Geschäfte erforderlichen Maßnahmen treffen. Insoweit hat IMPORTAL auch das Recht, jegliche Aktivitäten der Teilnehmer im IMPORTAL, einschließlich der von Teilnehmern übermittelten Produktinformationen oder sonstige Informationen, Stellungnahmen oder dergleichen, bei Bedarf zu überprüfen und sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, die zweckmäßig erscheinen, um der Sicherheit der Teilnehmer und des IMPORTALs zu dienen oder vertrags- oder rechtswidrigen Handlungen entgegenzuwirken. Solche Maßnahmen sind beispielsweise der in diesen Allgemeinen Bedingungen vorgesehene Ausschluss von Teilnehmern oder die Sperrung von Inhalten.

12.3 Die Teilnehmer sind über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Registrierung und die Tätigung von Geschäften erforderlichen personen- und geschäftsbezogenen Daten durch IMPORTAL und die mit IMPORTAL verbundenen Unternehmen ausführlich unterrichtet worden. Die Teilnehmer stimmen dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener und geschäftsbezogener Daten ausdrücklich zu.

12.4 IMPORTAL ist ständig darum bemüht, die Handelsplattform und soweit möglich auch alle darin angebotenen Dateien frei von Viren, trojanischen Pferden und ähnlichen Aberrationen zu halten. Hierzu werden kontinuierlich entsprechende Softwareprogramme zur Virenbekämpfung eingesetzt. Alle Teilnehmer verpflichten sich mit diesen Maßnahmen zur Virenbekämpfung in vollem Umfang zu kooperieren. Die Teilnehmer verpflichten sich darüber hinaus, alle von ihnen ins IMPORTAL übermittelten Dateien zuvor selbst auf Virenfreiheit zu prüfen und keine mit Viren, trojanischen Pferden und ähnlichen Aberrationen befallenden Dateien an das IMPORTAL zu übermitteln.

13. Haftung

13.1 IMPORTAL haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt allein nach den gesetzlichen Regelungen.

13.2 IMPORTAL haftet im übrigen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Verzug, vorvertraglicher Pflichtverletzung, unerlaubte Handlungen etc.), nur für

a) leichte Fahrlässigkeit, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht)
und
b) vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

13.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet IMPORTAL nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

13.4 Die Haftung nach Absatz 13.2 und 13.3 ist zudem summenmäßig beschränkt das zehnfache des höchsten Gesamtwertes derjenigen IMPORTAL-Transaktion, welche dem Schadensereignis zugrunde liegt, höchstens jedoch 50.000,- DM.

13.5 Schadenersatzansprüche aus vorvertraglicher Pflichtverletzung (cic), positiver Vertragsverletzung (pVV) und aus § 538 BGB verjähren innerhalb von zwei Jahren seit ihrer Entstehung.

13.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von IMPORTAL.

14. Störungen

14.1 Das IMPORTAL insgesamt ist ein virtueller Marktplatz, der durch die auf den IMPORTAL-Rechnern bereitgehalten Informationen möglich wird. Die technische Verbindung dieses virtuellen Marktplatzes mit dem Internet und den Rechnern der einzelnen Teilnehmer ist nicht Gegenstand der IMPORTAL-Leistungen. Für Störungen des Zugangs zum IMPORTAL, die aus der Sphäre des Internet oder des Teilnehmers resultieren, ist IMPORTAL daher in keinem Falle verantwortlich, und Ansprüche gegen IMPORTAL aufgrund von Störungen sind ausgeschlossen.

14.2 Um das Angebot ständig zu erweitern und aktuell zu halten, ist es erforderlich, die technischen Einrichtungen zu warten. Trotz größter Sorgfalt und Rücksichtnahme können dadurch verursachte Störungen des Zugangs nicht immer vermieden werden. IMPORTAL kann daher nicht gewährleisten, dass das IMPORTAL-Angebot zu jeder Zeit 24 Stunden am Tag zugänglich sein wird.

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Geschäfte im IMPORTAL ebenso wie für die Teilnahme am IMPORTAL ist der Sitz der Gesellschaft, derzeit Essen, BRD.
 

16. Schriftform/Teilunwirksamkeit

16.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, einschließlich einer Abbedingung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. E-Mail gilt als schriftlich. Schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Vertrag gibt den zwischen den Parteien gefundenen Konsens vollständig wieder und ersetzt alle vorangegangenen Vereinbarungen, die denselben Gegenstand betreffen.

16.2. Jedwede Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis mit IMPORTAL oder Überlassung von Passwörtern oder Zugangsmöglichkeiten zum IMPORTAL mit Ausnahme der oben in Ziffer 2.4. geregelten Vergabe untergeordneter Berechtigungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens IMPORTAL.

16.3 Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages oder des restlichen Teils der unwirksamen Bestimmung nicht berührt. Soweit wie möglich soll eine geltungserhaltende Reduktion eingreifen. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll Importal dann eine angemessene neue Regelung einführen, die, soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt und guter kaufmännischer Übung und Redlichkeit entspricht.

17. Änderungen

17.1 IMPORTAL kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. IMPORTAL wird auf jegliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesondert hinweisen. Solche Änderungen dienen auch weiteren Verbesserungen und der Einbindung neuer Leistungen auf den IMPORTAL-Seiten . Die Teilnehmer sind daher verpflichtet, anhand des Datums der Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig, mindestens aber vor einer Teilnahme am IMPORTAL zu überprüfen, ob sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert haben.

17.2 Bei jeder Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jeder Teilnehmer sofort und fristlos kündigen. Durch jegliche Handelsaktivität im IMPORTAL erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

17.3 IMPORTAL wird auf den IMPORTAL-Seiten Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitteilen. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Änderung oder akzeptiert er sie durch eine Transaktion, so gelten die geänderten Bedingungen. Kann ein Teilnehmer die geänderten Bedingungen nicht akzeptieren, so muss er dies Importal sofort mitteilen und der Vertrag zwischen ihm und Importal endet dann automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.

18. Rechtswahl

18.1 Für das Verhältnis zwischen IMPORTAL und Teilnehmern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, so wie es im Inland zwischen Inländern gilt, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

18.2 Die Teilnehmer sind sich darüber im klaren und damit einverstanden, dass trotz der vorstehenden Rechtswahl das jeweilige Geschäft zusätzlich auch im Einzelfall zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in dem der Händler oder Lieferant seinen Sitz hat, unterliegen kann.

19. Gerichtsstand

Sofern Teilnehmer Kaufleute sind, und soweit dem nicht zwingende, unabdingbare Gesetze des Landes, in dem der Teilnehmer seinen Sitz oder gewöhnlichen Wohnort hat, entgegenstehen, wird für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen und die nicht gütlich beigelegt werden können, die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts Essen vereinbart. Die Teilnehmer verzichten hiermit auf ein etwaiges Recht, diese Gerichtsstandsvereinbarung anzugreifen und Importal nimmt diesen Verzicht an.

II. zusätzliche Bedingungen nur für Lieferanten
1. Zugriffsbeschränkung

Lieferanten haben keinen Zugriff auf diejenigen Teile des IMPORTALs, die Angebote anderer Lieferanten enthalten. Die Lieferanten verpflichten sich, diese Beschränkung zu akzeptieren und keinen Versuch zu unternehmen, sie zu umgehen. Umgehungsversuche berechtigen IMPORTAL zum Ausschluss.

2. Handelsobjekte

2.1 Der Lieferant sichert zu, dass er berechtigt ist, die angebotenen Objekte zu veräußern. Der Lieferant sichert insbesondere zu, dass Dritte an diesen Objekten keine die Veräußerung hindernden Rechte besitzen. Der Lieferant veräußert die Objekte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

2.2 Der Lieferant sichert darüber hinaus zu, dass er keine unzulässigen Gegenstände anbietet. Es ist allein Sache des Lieferanten, zu prüfen, ob er den Handelsgegenstand dem Interessenten anbieten, verkaufen oder liefern darf. IMPORTAL gewährleistet nicht, dass Teilnehmer volljährig oder geschäftsfähig oder dass der Verkauf an den jeweiligen Interessenten rechtmäßig ist.

2.3 Der Lieferant wird sicherstellen, dass die Beschreibung des angebotenen Objekts korrekt und vollständig ist, und es insbesondere auch in der zur Objektgattung passenden Kategorie gelistet wird. Der Lieferant gewährleistet außerdem, dass alle auf seine Veranlassung im IMPORTAL dargestellten Produkte den dazu veröffentlichten Produktspezifikationen (verbale Beschreibungen/Fotos oder Sonstiges) entsprechen und frei von Materialmängeln oder Mängeln betreffend die fachgerechte Herstellung oder Ausführung sind.

2.4 Soweit der Lieferant körperliche Gegenstände anbietet, verpflichtet er sich, dem IMPORTAL zu jedem Gegenstand eine geeignete, aussagekräftige Abbildung des Gegenstandes zur Veröffentlichung in einem der vereinbarten Formate zur Verfügung zu stellen und bei etwaigen Änderungen der Ware IMPORTAL sofort zu informieren und eine aktualisierte Produktbeschreibung und Abbildung der Ware zu übermitteln.

2.5 Importal bietet den Lieferanten Unterstützung bei der Erstellung der Katalogdaten an. Näheres finden Sie im Preisblatt.

2.6 Die Lieferanten können folgende Lieferkonditionen wählen:

Lieferanten aus der EU:

Lieferung ab Werk (EXW)

Lieferung frei Haus (DDP)

Die Lieferung erfolgt immer verzollt und versteuert mit dem Status der Gemeinschaftsware.
 

Lieferanten aus Drittländern:

Lieferung ab Werk (EXW)

Lieferung FREE ON BOARD (FOB) Abgangshafen Drittland

Lieferanten aus Ländern außerhalb der EU verpflichten sich, bei Versand der Ware ein Ursprungszeugnis im Original und eine Pro-Forma-Rechnung für Zollzwecke der Lieferung beizufügen. Die Rechnung für Zollzwecke muss in Euro ausgestellt werden und betragsmässig mit dem im Warenkorb genannten Preis übereinstimmen.

Der Lieferant ist verpflichtet, die Kosten für Versand, Verpackung, Zölle etc, die sich aus den obigen Lieferkonditionen ergeben, in den Produktpreis zu integrieren. Die nach den vereinbarten Lieferkondition nicht vom Lieferanten zu übernehmenden Transporte werden von Importal organisiert und die daraus resultierenden Kosten für Versand, Verpackung, Zölle etc. von Importal den Preisangaben des Herstellers hinzugerechnet um den vollständigen Rundum-Sorglos-Preis  im Importal nennen zu können Alle diese Preisbestandteile und Kosten sind im Rundum-Sorglos-Preis enthalten und nur bezüglich der Mehrwertsteuer gilt eine Sonderregel (vgl. I Ziff. 4.1 und 5.2)

3. Aktualisierungspflicht

Den Lieferanten ist bewusst, dass alle gemeinsam von der Attraktivität des "IMPORTALs" profitieren und dass das IMPORTAL um so attraktiver ist, je aktueller und vielfältiger die dort vorgestellten Angebote sind. Deshalb verpflichten sich die Lieferanten, die von ihnen in das IMPORTAL eingespeisten Inhalte in regelmäßigen Abständen – mindestens jedoch monatlich – zu warten, pflegen und aktualisieren.

4. Betriebspflicht

4.1 Die Lieferanten verpflichten sich, Vorkehrungen für den Eingang von Bestellungen online kontinuierlich im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten betriebsbereit zu halten.

4.2 Die Lieferanten verpflichten sich, die innerhalb des IMPORTAL erteilten Kaufangebote jeweils werktäglich zu prüfen und spätestens bis zum Ende ihres darauffolgenden regulären Arbeitstages IMPORTAL auf dem dafür vorgesehenen Weg darüber zu unterrichten, ob sie das Kaufangebot annehmen, sodass der Kaufvertrag zustande kommt, oder ob sie es ablehnen. Eine Ablehnung darf nur aus Gründen erfolgen, die zum Zeitpunkt des Warenangebots noch nicht vorhersehbar waren.

5. Formate

5.1 Alle Lieferanten verpflichten sich, Inhalte für das IMPORTAL ausschließlich entsprechend den Regelungen zur Katalogpflege anzubieten und zu übermitteln.

IMPORTAL wird diese Liste der zulässigen Formate laufend der technischen Entwicklung und der weltweiten Verbreitung neuer Formate anpassen, um stets zu gewährleisten, dass ein möglichst vollständiger und unkomplizierter Datenaustausch zwischen möglichst vielen Teilnehmern des "IMPORTALs" gewährleistet ist.

5.2 Jeder Teilnehmer, der Informationen im IMPORTAL zugänglich macht, ist selbst dafür verantwortlich, dass diese dort auch korrekt, so wie von ihm beabsichtigt, wiedergegeben werden und sollte deshalb im eigenen Interesse diese Informationen direkt nach der Veröffentlichung prüfen und IMPORTAL sofort unterrichten, wenn ihn irgendwelche

6. Gebühren

6.1 Der Lieferant verpflichtet sich, jede Übergabe von verkauften Waren an den Frachtführer unverzüglich auf dem dafür vorgesehenen Weg an IMPORTAL zu melden, da dies die Grundlage für die Berechnung der Zahlungsfristen ist.

6.2 Der Lieferant verpflichtet sich, die Gebühren in Höhe von derzeit 5 % des Nettowarenwertes zu bezahlen. Die Gebühren beinhalten die Warenkreditversicherung. Änderungen von Gebühren werden zu dem im Preisblatt angegebenen Datum, spätestens jedoch 10 Werktage nach deren Veröffentlichung wirksam.

7. Zahlungsverkehr und Inkasso

7.1 Die Gebühren werden gleichzeitig mit den Sammelgutschriften fakturiert und mit diesen verrechnet.

7.2 Die Weiterleitung des Kaufpreises an den Lieferanten erfolgt in zwei Stufen: Zunächst wird dem Lieferanten der Kaufpreis gemäß vorstehendem Punkt I, Ziffer 6 lit. e) auf seinem internen IMPORTAL-Konto gutgeschrieben. Sabald der entsprechende Betrag tatsächlich vom Händler gezahlt wurde überweist IMPORTAL das Guthaben auf das vom Lieferanten angegebene Bankkonto.

Zahlt der Händler auch auf die zweite Mahnung nicht binnen 5 Werktagen, wird das Guthaben von dem internen IMPORTAL-Konto gelöscht.

7.3 Im Namen und für Rechnung des Lieferanten mahnt IMPORTAL fällige unbezahlte Rechnungen zwei Mal an. Die erste Mahnung erfolgt drei Werktage nach Ablauf der Zahlungsfrist. Die zweite Mahnung erfolgt 12 Werktage nach Ablauf der Zahlungsfrist. Wird der Kaufpreis einschließlich Nebenforderungen nicht binnen 5 Werktagen nach dem Datum der zweiten Mahnung auf dem Fremdgeldkonto von Importal gutgeschrieben, so endet damit zunächst die Inkassotätigkeit seitens Importal. Importal wird den Lieferanten sofort informieren und bietet an nach Wahl des Lieferanten entweder einen erfahrenen Rechtsanwalt zu vermitteln, der die Forderung für den Lieferanten bei Gericht einklagt oder ein renommiertes sog. "Inkassobüro" zu vermitteln, das zunächst außergerichtlich die Forderung einzutreiben versucht und, falls dies erfolglos bleibt, einen eigenen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung beauftragt.
Als Entscheidungshilfe insbesondere für die Teilnehmer aus dem Ausland bietet Importal den Lieferanten hier eine kurze Beschreibung der Möglichkeiten in Deutschland eine Forderung geltend zu machen und der damit verbundenen Kosten. Mit der Beauftragung im Namen des Lieferanten eines Rechtsanwaltes oder Inkassobüros oder der Ablehnung beider durch den Lieferanten endet die Unterstützung seitens IMPORTAL.

Diese Unterstützung seitens IMORTAL ist für den Lieferanten kostenlos.

7.4 Ab dem Ende der Inkassotätigkeit seitens Importal gemäß vorstehender Ziffer 7.3 ist der Lieferant selbst dafür verantwortlich, dass entsprechend den Bedingungen der Warenkreditversicherung alles Zumutbare und wirtschaftlich Vernünftige unternommen wird, um die außenstehende Forderung einzutreiben.

Hinweis: Bitte beachten Sie die nachfolgenden Bedingungen der Warenkreditversicherung, wonach der Versicherungsanspruch verloren gehen kann, wenn der Forderungsinhaber sich nicht um die Eintreibung der Forderung bemüht.

8. Sofortiger Ausschluß des Teilnehmers

IMPORTAL behält sich außerdem einen Ausschluss des Lieferanten gemäß den Gemeinsamen Bedingungen, Ziff. 8. vor, wenn folgende Gründe vorliegen:

a) Angebot verbotener Gegenstände zum Verkauf

b) Nicht-Lieferung verkaufter Objekte ohne rechtlichen Grund

c) Nicht-Zahlung fälliger Gebühren trotz Mahnung

d) Der Lieferant liefert nicht trotz ordnungsgemäßer Zahlung des vereinbarten Betrages durch den Händler, oder das erworbene Objekt weicht in einer verkehrswesentlichen Eigenschaft von den vom Lieferanten im Rahmen des Angebotes gegebenen Beschreibungen ab.

e) Jede sonstige schwere oder beharrliche Verletzung dieser besonderen Bedingungen für Lieferanten.

9. Warenkreditversicherung

Als zusätzliche, kostenlose Absicherung arrangiert IMPORTAL zugunsten des Lieferanten eine sogenannte "Warenkreditversicherung" für die Zahlung des Kaufpreises bei einem renommierten, in Deutschland ansässigen Versicherungsunternehmen (Gerling) abschließt, welches die Kaufpreisforderung versichert. Die Gerling Speziale Kreditversicherungs-AG ist der mit Abstand größte Warenkreditversicherer in Deutschland. Der Lieferant erwirbt durch diese "Warenkreditversicherung" einen direkten eigenen Zahlungsanspruch in Höhe der Versicherungssumme gegen die Gerling Speziale Kreditversicherungs-AG. Alle übrigen Pflichten, Obligenheiten und Rechte aus der Warenkreditversicherung werden von INPORTAL übernommen, sodass der Lieferant sich um nichts zu kümmern braucht. Die Versicherungsbedingungen für die Warenkreditversicherung sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IMPORTALs.

Die Versicherungsbedingungen können sie hier einsehen. Auf Wunsch werden Ihnen die Versicherungsbedingungen für die Warenkreditversicherung gerne schriftlich oder per E-Mail übermittelt.

III. zusätzliche Bedingungen nur für Händler
1. Allgemeines

IMPORTAL bietet registrierten Teilnehmern, die etwas kaufen möchten, die kostenlose Benutzung der IMPORTAL-Plattform an. Vertragspartner des Händlers bezüglich eines gekauften Objekts ist nur der Lieferant.

2. Rückabwicklung

Wenn die gelieferte Ware nicht der dazu im IMPORTAL veröffentlichten Abbildung oder Produktbeschreibung entspricht, wenn sie irgendwelche Fehler oder Mängel aufweist oder der Händler aufgrund einer besonderen zusätzlichen Abrede, die er mit dem Lieferanten zuvor getroffen hat, die Ware zurücksenden will, muss er davon IMPORTAL unterrichten und die Gründe für die Rücksendung der Ware angeben, damit IMPORTAL prüfen kann, ob diese Gründe vielleicht Sanktionen (z. B. Ausschluß) gegen den Lieferanten rechtfertigen können. So soll sichergestellt werden, dass im IMPORTAL nur besonders zuverlässige und vertrauenswürdige Teilnehmer Handel treiben.

3. Sofortiger Ausschluß des Teilnehmers

IMPORTAL behält sich außerdem einen Ausschluß des Händlers gem. den Gemeinsamen Bedingungen, Ziff. 8. vor, wenn folgende Gründe vorliegen:

a) Nicht-Zahlung des Kaufpreises ohne rechtlichen Grund
b) offensichtlich unberechtigte Gewährleistungsforderung oder Warenrücksendun
c) Jede sonstige schwere oder beharrliche Verletzung dieser besonderen Bedingungen für Händler

4. Mängelrüge

Der Händler ist verpflichtet, IMPORTAL unverzüglich auf dem dafür vorgesehenen Weg darüber zu informieren, dass die bestellte Ware bei ihm eingegangen ist.

Die kaufmännische Untersuchungs- und Mängelrügefrist gemäß § 377 HGB beträgt einheitlich für alle Waren drei Werktage. Mängel, die nicht innerhalb der Untersuchungs- und Rügefrist gegenüber IMPORTAL angezeigt wurden, können nur noch unter den besonderen Voraussetzungen, die die deutsche Rechtsprechung hierfür entwickelt hat, geltend gemacht werden.

5.  Farben und Materialien

Den Händlern ist bekannt, dass die Farb- und Materialwiedergabe aufgrund der Besonderheiten der elektronischen Medien nicht immer ganz korrekt ist und keine Vergleiche erlaubt. Falls eine genaue Farb- und/oder Materialbestimmung im Einzelfall von Bedeutung ist, muss der Händler sich vom Lieferanten eine Farb- und/oder Materialprobe übermitteln lassen. IMPORTAL sichert keine Farben Materialien zu haftet nicht für Abweichungen (I Haftung).

 
 

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