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IMPORTAL – die Spielregeln
IMPORTAL bietet Übersetzungen dieser Bedingungen in folgenden Sprachen
an:
Dies sind Übersetzungen zu Ihrer Bequemlichkeit. Im Falle von Unklarheiten
oder Auslegungsproblemen ist allein die deutschsprachige Version maßgeblich.
IMPORTAL bietet registrierten Teilnehmern die Möglichkeit, im Rahmen
einer Handelsplattform Waren oder Dienstleistungen entweder als Importal
- Lieferant (nachfolgend Lieferant) anzubieten oder als Importal - Händler
(nachfolgend Händler) zu erwerben.
Die Kaufverträge kommen immer nur zwischen Lieferant und Händler
zustande und werden nicht IMPORTAL zugerechnet, denn IMPORTAL stellt den
Teilnehmern einen Ort zur Verfügung, an welchem sie schnell und sicher
Handel treiben können, handelt aber nicht selbst.
IMPORTAL ist deshalb weder Vertreter des Händlers noch des Lieferanten.
IMPORTAL ist auch kein Zwischenhändler, Auktionator oder Makler. IMPORTAL
stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung, derer
sich die Teilnehmer bedienen können und erbringt im Einzelfall spezielle
Dienstleistungen für die Teilnehmer. Dennoch hat IMPORTAL großes
Interesse an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Geschäfte,
die über die zur Verfügung gestellte Plattform abgeschlossen
werden.
Um alle Teilnehmer zu schützen und möglichst optimale Abläufe
zu gewährleisten ist es wichtig, sich auf gemeinsame Spielregeln zu
einigen und diese zu befolgen.
Deshalb erbringen wir unsere Dienstleistungen ausschließlich auf
der Basis der nachfolgenden Bedingungen.
Für Transaktionen, die auf der Basis des IMPORTALs abgewickelt
werden, gelten weder allgemeine Geschäftsbedingungen, Verkaufsbedingungen,
Standardverträge oder Sonstiges der Lieferanten noch entsprechende
Bedingungen und Klauseln der Händler.
Dies vereinfacht die Handhabung für alle Beteiligten und schützt
sie davor, sich mit einer Vielzahl unterschiedlicher Verträge und
Bedingungen befassen zu müssen.
Das Handeln gemäß den einheitlichen IMPORTAL-Bedingungen
erspart Ihnen die teure und unsichere Prüfung, ob Ihre eigenen Klauseln
auch in einem anderen Land gelten, oder welche Bedeutung die von Ihrem
Vertragspartner in einem anderen Land benutzten Klauseln für Sie haben.
Für alle Transaktionen im IMPORTAL gilt ausschließlich deutsches
Recht. Auch dies ist im Interesse aller Teilnehmer, weil sie sich dann
nicht mit mehreren verschiedenen Rechtssystemen auseinandersetzen müssen.
Das deutsche Kaufrecht sieht außerdem Sicherungsmöglichkeiten
vor, die in vielen anderen Rechtsordnungen unbekannt sind.
Bitte lesen Sie darum diese Hinweise und Bedingungen sorgfältig
durch und bestätigen Sie am Ende mit einem "Doppelklick" Ihr Einverständnis.
Nachdem Sie die Bedingungen online akzeptiert haben, werden Sie spätestens
am nächsten Werktag zur vollen Nutzung des IMPORTALs freigeschaltet.
Überblick
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wie folgt gegliedert:
I. Gemeinsame Bedingungen für alle Teilnehmer
-
Registrierung - so werden
Sie Teilnehmer am IMPORTAL
-
Passwort – Ihr Schlüssel zum
IMPORTAL- unbedingt geheimhalten!
-
Unzulässige Inhalte – damit
dürfen Sie keinesfalls bei uns handeln
-
Der Verkaufsvorgang - so einfach
können Sie im IMPORTAL kaufen und verkaufen
-
Vertragsabwicklung – so läuft
alles technisch ab
-
Rechnungen und Zahlungen - so
reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand
-
Neutralität – wir sind
in Allem strikt neutral
-
Vertragsbeendigung – das letzte
Mittel, um Ordnung zu halten
-
Sperren von Inhalten – unzulässige
oder gesetzwidrige Inhalte werden entfernt
-
Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrecht
– Rechte Dritter müssen geachtet werden
-
Links – Regeln der Fairness; im Zweifel
fragen Sie uns besser vorher
-
Sicherheit und Datenschutz - ist
uns ein hoher Wert
-
Haftung – wann und wie wir haften
-
Störungen – Technik funktioniert
leider nicht immer; was gilt bei Störungen?
-
Erfüllungsort – ein einheitlicher
Erfüllungsort erleichtert juristisch die Abwicklung
-
Schriftform/Teilwirksamkeit – für
den Fall, dass irgendetwas unwirksam ist
-
Änderungen – so setzen wir
Änderungen um
-
Rechtswahl – es gilt einheitlich deutsches
Recht
-
Gerichtsstand – falls es doch mal
Streit geben sollte – hier wird er entschieden
II. zusätzliche Bedingungen nur für Lieferanten
-
Zugriffsbeschränkung - was
die Anderen nicht sehen dürfen
-
Handelsobjekte - diese Voraussetzungen
muss Ihre Ware erf
-
Aktualisierungspflicht - nur aktuelle
Angebote sind für Händler interessant
-
Betriebspflicht - wir wollen eine
lebendige Handelsplattform
-
Formate - was Sie über die
technische Seite unbedingt wissen müssen
-
Gebühren - so wenig kostet
die Teilnahme an der Zukunft des Handels
-
Zahlungsverkehr und Inkasso - und
so wird gezahlt
-
Sofortiger Ausschluss des Teilnehmers
- nur für den Notfall
-
Warenkreditversicherung - wie wir
Zahlungen sicherstellen
III. zusätzliche Bedingungen nur für Händler
-
Allgemeines - für Händler
ist das IMPORTAL kostenlos
-
Rückabwicklung - wenn die
Ware nicht Ihren Erwartungen entspricht
-
Sofortiger Ausschluß des Teilnehmers
- nur für den Notfall
-
Mängelrügen - so wie es
nicht sein sollte
-
Farben und Material - tomatenrot
oder burgunderrot? Vorsicht!
Verkürzt lassen sich die wichtigsten Bedingungen
wie folgt zusammenfassen:
-
IMPORTAL vermittelt den Kontakt zwischen Händler
und Lieferant, ohne selbst Partei des Kaufvertrages zu werden.
-
Mitmachen können nur registrierte Teilnehmer
unter Verwendung ihres Passwortes.
-
Für Händler ist die Nutzung des IMPORTALs
gebührenfrei.
-
Von Lieferanten erheben wir einen geringen Prozentsatz
des Transaktionswertes als Gebühr.
-
Wir behandeln alle Informationen über unsere
Teilnehmer vertraulich, behalten uns jedoch vor, die Namen der Teilnehmer
am IMPORTAL Dritten gegenüber zu benennen (z.B. die Benennung von
neuen Teilnehmern am IMPORTAL).
-
Wir sind berechtigt, Nachforschungen anzustellen,
um sicherzugehen, dass alles gemäß den Spielregeln abläuft.
-
Aufgrund der besonderen Art unserer Dienstleistung
und der Eigenheiten des Internets haben wir unsere Haftung beschränkt
und müssen uns vorbehalten, Teilnehmer, die den Ablauf des IMPORTALs
stören, auszuschließen und Inhalte zu sperren oder zu löschen.
"Klicken" Sie mit dem Mauszeiger auf die markierten
Stellen, um schnell detaillierte Informationen zu bekommen.
Vollständig lauten die Bedingungen wie
folgt:
I. Gemeinsame Bedingungen für alle Teilnehmer
Diese Bedingungen gelten für alle Firmen,
sonstige Wirtschaftseinheiten oder Personen, die am IMPORTAL teilnehmen
und dessen Dienste in Anspruch nehmen wollen.
1. Registrierung
1.1 Sie können jederzeit auch ohne
Registrierung als Gast das IMPORTAL besuchen. Wir weisen allerdings darauf
hin, das Gäste nicht alle Inhalte (z.B. keine Preise) einsehen können.
Selbstverständlich können Gäste auch keine Transaktionen
im IMPORTAL tätigen.
1.2 Eine Teilnahme am IMPORTAL ist nur
aufgrund vorheriger Registrierung und unter Verwendung des dabei zugeteilten
Passwortes möglich und zulässig.
Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt durch Vergabe eines Passwortes
und Freigabe durch IMPORTAL.
1.3 Als Teilnehmer können sich alle
juristischen Personen und Wirtschaftseinheiten jeglicher Art sowie Kaufleute
gem. HGB registrieren lassen, nicht jedoch Privatpersonen und Letztverbraucher.
Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Anmeldung unter vollständiger
und wahrer Angabe aller geforderten Informationen im Rahmen des nachfolgend
beschriebenen Registrierungsvorganges.
1.4 Ein Anspruch auf Registrierung oder
Teilnahme besteht nicht.
1.5 Auch für Gäste gelten die
nachfolgenden Bedingungen, soweit dies nicht von der Natur der Regelung
her unmöglich ist.
1.6 IMPORTAL behält
sich vor, bei falschen Angaben oder bei Missbrauch die Registrierung zurückzuziehen
. Zugleich mit dem Registrierungsantrag erklärt sich der Teilnehmer
damit einverstanden, dass IMPORTAL die im Rahmen der Registrierung gemachten
Angaben von unabhängiger dritter Seite prüfen läßt.
Im Einzelfall kann IMPORTAL weitere Angaben wie z.B. Bankauskünfte,
Referenzen oder sonstige Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Teilnehmers fordern, bevor eine Entscheidung über die Registrierung
getroffen wird. Der Teilnehmer erklärt mit dem Registrierungsantrag
zugleich jegliche etwa erforderliche Einwilligung zu Gunsten IMPORTAL,
um solche Auskünfte einzuholen. Die Anmeldung kann von Seiten des
Teilnehmers jederzeit zurückgenommen werden. Nach der Registrierung
kann der Teilnehmer jederzeit auf die Rechte aus der Registrierung verzichten
und so den Vertrag beenden.
1.7 Jeder registrierte Teilnehmer ist verpflichtet,
ausnahmslos alle Änderungen von Informationen, die bei der Registrierung
abgefragt wurden, unverzüglich von sich aus IMPORTAL anzuzeigen. Werden
bei der Registrierung unwahre Angaben gemacht oder unterläßt
ein Teilnehmer die Anzeige von Änderungen, so kann der Teilnehmer
mit sofortiger Wirkung von IMPORTAL
ausgeschlossen
werden.
2. Passwort
2.1 Für alle Aktionen im IMPORTAL
muss das zugeteilte Passwort verwendet werden.
Die Benutzung eines fremden Passwortes ist unzulässig. Jeder Teilnehmer
ist für die unter Benutzung seines Passwortes getätigten Geschäfte
allein verantwortlich; es ist deshalb im wohlverstandenen Eigeninteresse
jedes Teilnehmers, sein Passwort zu schützen und vertraulich zu behandeln.
Erhält der Teilnehmer Hinweise, die auf eine unberechtigte Benutzung
seines Passwortes hindeuten, so ist er verpflichtet, IMPORTAL hiervon unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden zu unterrichten. Geschieht
dies nicht, ist IMPORTAL nicht für Schäden verantwortlich, die
auf der unberechtigten Benutzung beruhen.
2.2 Jeder Teilnehmer wird dafür sorgen
und übernimmt dafür die Verantwortung, dass diejenigen Personen,
insbesondere aber seine Mitarbeiter und Organe, die das Passwort kennen
oder auf andere Weise Zugang zum IMPORTAL bekommen können, tatsächlich
bevollmächtigt sind, im Namen des Teilnehmers Verträge innerhalb
des IMPORTALs abzuschließen.
2.3 Hinweis: Nennen Sie Ihr Passwort auch
nicht in etwaigen Briefen, E-Mails oder sonstigen Kommunikationen mit uns
und teilen Sie das Passwort auch keinen Personen mit, die bei uns arbeiten
oder sich als unsere Mitarbeiter ausgeben. Ihr Passwort ist ausschließlich
zur Verifizierung Ihrer Transaktionen im IMPORTAL bestimmt.
2.4 Die Teilnahme am IMPORTAL im Rahmen
einer Registrierung kann auf unterschiedlichen Stufen erfolgen. Die unterschiedlichen
Stufen kann der Teilnehmer wie folgt selbst bestimmen:
Für die Händler gilt:
-
Der "Eigner/Anmelder" kann umfassend alles im IMPORTAL
tun, das nicht gegen diese Bedingungen verstößt.Der "Eigner/Anmelder"
kann als hierarchisch oberster Berechtigter selbst und in eigener Verantwortung
drei weitere Arten von untergeordneten Registrierungsberechtigungen vergeben:
1. "Prokuristen" dürfen alles, was der "Eigner/Anmelder"
darf, mit Ausnahme der Vergabe weiterer Berechtigungen;
2. "Einkäufer" dürfen Bestellungen nur
im Warenkorb abspeichern, aber nicht wirksam
abschicken und auch keine weiteren Berechtigungen
vergeben;
3. "Auszubildende" dürfen Bestellungen lediglich
vorbereiten, aber nicht abschicken; sie dürfen außerdem keine
weiteren Berechtigungen vergeben.
Für die Lieferanten gilt:
-
Der "Eigner/Anmelder" kann umfassend alles im IMPORTAL
tun, das nicht gegen diese Bedingungen verstößt. Der "Eigner/Anmelder"
kann als hierarchisch oberster Berechtigter selbst und in eigener Verantwortung
drei weitere Arten von untergeordneten Registrierungsberechtigungen vergeben:
1. "Prokuristen" dürfen alles, was der
"Eigner/Anmelder" darf, mit Ausnahme der Vergabe weiterer Berechtigungen;
2. "Verkäufer" dürfen Bestellungen
wirksam annehmen, aber keine Änderungen im Katalog vornehmen;
3. "Auszubildende" dürfen Änderungen
im Katalog vornehmen, aber keine Bestellungen annehmen.
3. Unzulässige Inhalte
3.1 Alle Teilnehmer werden darauf hingewiesen,
dass in den einzelnen Ländern, in denen ein Zugang zum IMPORTAL technisch
möglich ist, jeweils landesspezifische Wertvorstellungen und sogar
gesetzliche Verbote bestehen, die den Handel, das Anbieten oder sogar nur
das Abbilden bestimmter Materialien unzulässig machen. IMPORTAL ist
bemüht, keine dieser landes- oder gruppenspezifischen Moral- und Wertvorstellungen
zu verletzen, kann aber weder alles im IMPORTAL gezeigte Material prüfen,
noch alle in Betracht kommenden Regeln kennen. Es ist daher grundsätzlich
die Verantwortung jedes Teilnehmers, der irgendwelche Inhalte in das IMPORTAL
einbringt, dafür zu sorgen, dass diese keine allgemeinen Wertvorstellungen
oder Landesgesetze verletzen. Als Hilfestellung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit
macht IMPORTAL darauf aufmerksam, dass in den meisten Ländern insbesondere
folgende Arten von Objekten nicht oder nur unter Einschränkungen oder
bestimmten Bedingungen angeboten oder gehandelt werden dürfen und
deshalb im IMPORTAL grundsätzlich in jeder Form verboten sind:
-
Pornographie in jeder Form
-
beleidigendes, rassistisches, einzelne Religionen
oder Gruppen diskriminierendes oder gewaltverherrlichendes Material
-
lebende Tiere, auch wenn die Art nicht vom Washingtoner
Artenschutzabkommen besonders geschützt ist sowie Teile von geschützten
Tieren (z.B. Elfenbein, Schildpatt etc.)
-
Drogen aller Art, wozu auch Arzneimittel gehören
-
Waffen aller Art, aber ganz besonders Kriegswaffen,
Munition sowie Teile davon
-
gestohlene Güter
-
Objekte, die Rechte Dritter verletzen können
wie z.B. Urheber-, Patent-, oder Markenzeichenrechte.
3.2 Speziell die Lieferanten sind verpflichtet,
sich darüber zu informieren, was in obigem Sinne konkret in einem
Bestimmungsland unzulässige Gegenstände
oder Inhalte sind. Dies ist bei ihrer Tätigkeit im IMPORTAL zu beachten.
4. Der Verkaufsvorgang
4.1 Im IMPORTAL werden Gegenstände
für die Händler ausschließlich in Euro angeboten. Europäische
Lieferanten müssen die Preise in EURO angeben. Andere
dürfen Ihre Preise wahlweise in EURO oder US-Dollar angeben. IMPORTAL
stellt für alle Preisangaben, die zulässigerweise nicht in Euro
erfolgt sind eine tagesaktuelle Abrechnung der Fremdwährungskurse
in Euro sicher. Die Zahlung an den Lieferanten durch IMPORTAL erfolgt in
der von ihm gewählten Währung. Die Zahlung vom Händler an
IMPORTAL erfolgt ausschließlich in EURO. Verbindlich sind die im
Zeitpunkt der Bestellung im Warenkorb genannten Preise.
Bei allen angegebenen
Preisen
handelt es sich um Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.
4.2 Der Lieferant kann bestimmte Händler
und/oder Händlergruppen festlegen und diesen besondere Preisstaffeln
gewähren. Er kann auch bestimmte Händler zulassen, die Zugriff
auf seinen Katalog bzw. Teile seines Kataloges haben.
4.3 Der Lieferant ist an sein Angebot gebunden,
solange dieses im IMPORTAL zugänglich ist. Er kann sein Angebot nur
widerrufen, solange noch kein Kaufgebot vorliegt. Der Lieferant kann Händler,
denen er Zugriff auf seinen Katalog bzw. Teile seines Kataloges gewährt
hat, weder ablehnen, noch sein Angebot gegenüber einem Händler,
der das Angebot bereits angenommen hat, widerrufen oder nachträglich
verändern, außer wenn dies gesetzlich ausnahmsweise zugelassen
ist.
4.4 Jeder Teilnehmer kann
Produkte kaufen, indem er sie in den virtuellen "Warenkorb" schiebt und
diesen als Gesamtbestellung abschickt. Sobald ein Händler zur Bestellung
seines Warenkorbes den entsprechenden Button klickt, nimmt er damit das
Angebot der Lieferanten, die Kaufgegenstände zu den festgelegten Preisen
und den festgelegten Bedingungen zu kaufen, rechtsverbindlich an. Eine
Ausnahme hiervon sind Geschäfte, die zwingend eine besondere Form
(z.B. Beurkundung) erfordern. Sind von einem Angebot nur begrenzte Mengen
verfügbar, so muss der Lieferant dies im Angebot deutlich machen.
Im Falle begrenzter Mengen entscheidet bei mehreren Annahmen der Zeitpunkt
der Computerregistrierung der Annahmeerklärung bei IMPORTAL. Die Verträge
werden in der Reihenfolge der Annahmeklärungen solange geschlossen,
bis die verfügbare Liefermenge erschöpft ist. Nicht mehr lieferbare
Artikel muss der Händler sofort aus seinem Katalog entfernen.
5. Vertragsabwicklung
5.1 IMPORTAL informiert die Teilnehmer
per E-Mail oder mittels anderer Kommunikationsmittel über die elektronisch
abgegebenen Erklärungen und ggf. das Zustandekommen von Verträgen.
Die Kommunikation auf den Internetseiten von IMPORTAL erfolgt verschlüsselt
in Form eines besonders sicheren Protokolls.
5.2 Die Einhaltung der folgenden Bedingungen
kann auch von IMPORTAL eingefordert werden, da sie zur ordnungsgemäßen
Durchführung der Dienstleistung von IMPORTAL dienen. Sofern die Teilnehmer
im Einzelfall zusätzliche, aber nicht abweichende individuelle Regelungen
treffen, sind diese im Einzelfall für die Rechtsverhältnisse
zwischen den Teilnehmern vorrangig.
a) Als Preis für die im IMPORTAL angebotenen
Waren und Dienstleistungen dürfen ausschließlich die im IMPORTAL
bei dem entsprechenden Angebot genannten Preise gefordert werden. Diese
sind für alle Teilnehmer verbindlich. Dies gilt auch für die
dort angegebene Währung].
b) Alle im Warenkorb
angegebenen Preise sind sogenannte "Rundum-Sorglos"-Preise, das heißt
diese Preise enthalten nicht nur den reinen Kaufpreis, sondern alle anfallenden
Kosten, auch für Zoll, Transport (Ausnahme:
s. I 5.2 c) Verpackung etc. sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wird oder zwischenzeitlich eine Änderung
der Zölle und sonstigen amtlichen Abgaben eintritt (s.u.). Da jedoch
eine Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ) nicht immer anfällt, ist die Mehrwertsteuer
regelmäßig nicht im "Rundum-Sorglos"-Preis enthalten (s.Ziff
4.1.) Die im Warenkorb angegebenen Zoll-u. Steuerbeträge basieren
auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Sätzen. Sollten
zwischen Bestellvorgang und Tag der Einfuhr Änderungen der Sätze
eintreten , so ändert sich der Kaufpreis für den Händler
entsprechend.
Für Einfuhren aus einem Land außerhalb
der EU gilt, soweit nicht der Lieferant die Verzollung und/oder Einfuhrumsatzsteuer
übernimmt, Folgendes:
Der Händler stimmt zu, dass das von IMPORTAL
ausgewählte Logistikunternehmen für ihn die Zollabwicklung vornimmt.
Der Händler akzeptiert damit diesen Verzollungsagenten ausdrücklich
und beauftragt und bevollmächtigt ihn, die Abfertigung zum freien
Verkehr in seinem Namen abzuwickeln. Der Händler ist sich darüber
im Klaren, dass er in diesem Zusammenhang Abgabenschuldner für entstehende
Eingangsabgaben (z. B. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) wird. Einfuhrbelege,
wie z. B. Ersatzbelege zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
werden dem Händler vom Logistikunternehmen zur Verfügung gestellt.
c)Zusätzliche
Frachtkosten, die durch Teillieferungen entstehen, gehen zu Lasten des
Lieferanten, soweit sie von ihm verursacht sind.
d)Sofern die
Übereignung von Sachen Gegenstand des geschlossenen Vertrages ist,
steht die Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger
Bezahlung
[Ziffer I, 6] der Vergütung. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen
Bezahlung (einschließlich aller Nebenkosten) Eigentum des Lieferanten.
Der Händler verpflichtet sich, die Waren gesondert von Waren anderer
Hersteller aufzubewahren und im Falle des Zahlungsverzuges jederzeit und
ohne vorherige Ankündigung sowohl IMPORTAL als auch dem Lieferanten
oder den von diesen benannten Personen Zutritt zu dem Ort zu gewähren,
an dem die Ware sich befindet und zu gestatten und dabei mitzuwirken, dass
die Ware wieder für den Lieferanten in Besitz genommen und verwahrt
oder an ihn zurückgesandt wird.
e) Die
Gewährleistung
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in der BRD.
f) Jeglicher Versand von Handelsware, die
im Rahmen oder unter Vermittlung des IMPORTALs gehandelt wird, sei es durch
Versand vom Lieferanten zum Händler oder eine etwaige Rücksendung
vom Händler zum Lieferanten, muss ausnahmslos in einer produktgerechten
Verpackung, die den Transport und die Behandlung der Ware durch Behörden
(Zoll etc.) nicht beeinträchtigt, erfolgen. Die ordnungsgemäße
schützende Verpackung ist jeweils Verantwortung des Versenders. Zur
ordnungsgemäßen Verpackung gehören auch ebenso ordnungsgemäße
Begleitdokumente.
g) Lieferant und Händler stellen IMPORTAL
gesamtschuldnerisch von allen Ansprüchen frei, die entweder von einem
Teilnehmer oder einem außenstehenden Dritten aus oder im Zusammenhang
mit den zwischen Lieferant und Händler im IMPORTAL getätigten
Transaktionen gegen IMPORTAL geltend gemacht werden, soweit nicht IMPORTAL
für diese Ansprüche gemäß der nachfolgenden Ziff.
13 haftet.
h) IMPORTAL
unterstützt Lieferanten und Händler
so weit wie möglich bei der Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche
wegen Mängeln der Kaufgegenstände. Solche Gewährleistungsansprüche
sind vom Händler grundsätzlich und ausschließlich IMPORTAL
an der dafür vorgesehenen Stelle mitzuteilen, da der Lieferant sich
aufgrund der räumlichen Entfernung nur schwer um etwaige Mängel
kümmern kann. IMPORTAL wird die vom Händler gemeldeten Gewährleistungsansprüche
unverzüglich an den Lieferanten weiterleiten. Händler und Lieferant
sollen dann versuchen, innerhalb von fünf Werktagen eine Klärung
der Gewährleistung herbeizuführen. Spätestens nach Ablauf
dieser fünf Tage hat der Lieferant IMPORTAL unverzüglich zu benachrichtigen
ob das Problem einverständlich gelöst werden konnte oder ob weitere
Unterstützung durch Importal erforderlich ist (z.B. indem Importal
die Begutachtung der Ware durch einen Sachverständigen vermittelt).
Diese Benachrichtigung dient der weiteren Zahlungsabwicklung. Läßt
sich das Vorhandensein eines Mangels nicht ausschließen, so ist der
Lieferant verpflichtet, die Ware zurückzunehmen, den Kaufpreis zurückzuerstatten
und alle Transportkosten, Zölle, Begutachtungskosten, etc., zu tragen.
6. Rechnungen und Zahlungen
a) IMPORTAL übernimmt für den
Lieferanten das Inkasso. Die Zahlung des
Kaufpreises für eine im IMPORTAL gekaufte Ware erfolgt mit schuldbefreiender
Wirkung ausschließlich an IMPORTAL auf folgendes Konto:
Importal GmbH
KtoNr.: 1 003 375
BLZ: 360 501 05
Bank: Sparkasse, Essen.
IMPORTAL fakturiert den Kaufpreis für die
Ware im Namen des Lieferanten und auf dessen Rechnung (siehe auch "II Zusätzliche
Bedingungen nur für Lieferanten": Ziffer 9 = Warenkreditversicherung).
IMPORTAL wird zu keinem Zeitpunkt selbst Inhaber der Forderung, sondern
zieht diese lediglich für den Lieferanten ein und leitet die Kaufpreise
an die Lieferante weiter.
b) Zur Minimierung des administrativen
Aufwands beim Händler und Lieferanten wird IMPORTAL zweimal monatlich
eine Sammelrechnung bzw. -gutschrift erstellen und per Telefax versenden.
Die Sammelrechnung für den Händler enthält alle während
eines unten näher beschriebenen Zeitraumes abgewickelten Transaktionen
mit allen Lieferanten. Die Sammelgutschrift für den Lieferanten enthält
alle während des unten näher beschriebenen Zeitraumes abgewickelten
Transaktionen mit allen Händlern. Hierdurch reduziert sich der Buchungsaufwand
erheblich. Importal behält sich den Versand per E-Mail vor, soweit
dieses gesetzlich zulässig ist.
c) Unverzichtbare Voraussetzung für
die Sammelabrechnung ist die Einhaltung bestimmter Meldepflichten seitens
IMPORTAL, der Händler und der
Lieferanten.
Die Lieferanten melden IMPORTAL die Übergabe der Waren an den Frachtführer
an der dafür vorgesehenen Stelle. Der Händler erhält von
IMPORTAL eine E-Mail, sobald der Lieferant die Ware an den Frachtführer
übergeben hat. Der Händler bestätigt IMPORTAL den Eingang
der Ware an der dafür vorgesehenen Stelle. Wenn die Ware nicht innerhalb
von 1 Woche (EU) bzw. 5 Wochen (außerhalb der EU) nach Übergabe
der Ware an den Frachtführer beim Händler eingeht, hat der Händler
dieses IMPORTAL an der dafür vorgesehenen Stelle mitzuteilen, da nur
so die Zahlungsfristen verlängert werden können.
d) Hinsichtlich der Zahlungsfrist der
Händler gilt Folgendes:
- Abgangsort der Ware liegt in
Europa
Waren, die zwischen dem 8. und 23. eines Monats
seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden,
fakturiert IMPORTAL im Namen und für Rechnung der Lieferanten zum
Monatsletzten an den Händler mit einem Zahlungsziel zum
15.
des Folgemonats.
Waren, die zwischen dem 23. eines Monats und
8. eines Folgemonats seitens der Lieferanten an die Frachtführer
übergeben werden, fakturiert IMPORTAL im Namen und für Rechnung
der Lieferanten zum 15. desselben Folgemonats an den Händler
mit einem Zahlungsziel zum Monatsletzten desselben Folgemonats.
- Abgangsort der Ware liegt außerhalb
Europas
Waren, die zwischen dem 8. und 23. eines Monats
seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden,
fakturiert IMPORTAL im Namen und für Rechnung der Lieferanten zum
Monatsletzten des Folgemonats an den Händler mit einem
Zahlungsziel zum 15. des übernächsten Monats.
Waren, die zwischen dem 23. eines Monats und
8. eines Folgemonats seitens der Lieferanten an die Frachtführer
übergeben werden, fakturiert IMPORTAL im Namen und für Rechnung
der Lieferanten zum 15. des übernächsten Monats
an den Händler mit einem Zahlungsziel zum Monatsletzten desübernächsten
Monats.
e) Hinsichtlich der Weiterleitung des
Kaufpreises von IMPORTAL an die Lieferanten gilt folgendes (siehe auch
Zahlungsgarantie):
- Abgangsort der Ware liegt in
Europa
Waren, die zwischen dem 8. und 23. eines Monats
seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden,
schreibt IMPORTAL dem Lieferanten zum Monatsletzten des Folgemonats
auf dessen IMPORTAL-Konto gut.
Waren, die zwischen dem 23. eines Monats und
8. eines Folgemonats seitens der Lieferanten an die Frachtführer
übergeben werden, schreibt IMPORTAL dem Lieferanten zum 15. des
übernächsten Monats gut.
- Abgangsort der Ware liegt außerhalb
Europas
Waren, die zwischen dem 8. und 23. eines Monats
seitens der Lieferanten an die Frachtführer übergeben werden,
schreibt IMPORTAL dem Lieferanten zum Monatsletzten des übernächsten
Monats gut.
Waren, die zwischen dem 23. eines Monats und
8. eines Folgemonats seitens der Lieferanten an die Frachtführer
übergeben werden, schreibt IMPORTAL dem Lieferanten zum 15. des
überübernächsten Monats auf dessen IMPORTAL-Konto gut.
f) Logistische Dienstleistungen
Die Kosten für Versand, Verpackung, Zölle,
etc.werden seitens IMPORTAL als Bestandteile des Rundum-Sorglos-Preises
an den Händler fakturiert und dem Logistikunternehmen gutgeschrieben.
Einfuhrbelege, wie z. B. Ersatzbelege zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer
als Vorsteuer werden dem Händler vom Logistikunternehmen zur Verfügung
gestellt.
7. Neutralität
IMPORTAL ist an der Abwicklung der auf der Plattform
geschlossenen Vertragsverhältnisse nicht wirtschaftlich beteiligt
und daher auch nicht dafür zuständig, bei Streitfällen zwischen
den Parteien zu vermitteln oder die Erfüllung dieser Verträge
durchzusetzen. Die Unterstützung
bei der Klärung von Gewährleistungsfragen ist eine freiwillige
Zusatzleistung seitens Importal, auf die kein Anspruch besteht. Um im gegenseitigen
Interesse einen möglichst hohen Standard an Integrität und Zuverlässigkeit
zu erreichen, behält IMPORTAL sich jedoch das Recht vor, jeden Teilnehmer
auszuschließen,
der den Eindruck erweckt, bei der Vertragsabwicklung nicht ein Höchstmaß
an Zuverlässigkeit zu gewähren. Im Falle von Konflikten bittet
IMPORTAL, Händler und Lieferanten zu kooperieren und in der Tradition
redlicher Handelskaufleute gütlich und gemeinsam eine Lösung
zu finden.
8. Vertragsbeendigung
8.1 IMPORTAL
ist berechtigt, im Falle wiederholter oder schwerwiegender Vertragsverstöße
Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen
und für unbestimmte Zeit zu sperren. Dies schließt ein, dass
alle Inhalte und Informationen, die von dem ausgeschlossenen Teilnehmer
stammen, von IMPORTAL sofort aus dem IMPORTAL entfernt werden.
8.2 Ein schwerer
Vertragsverstoß liegt insbesondere vor:
a) wenn ein Teilnehmer unter Nutzung von
IMPORTAL Straftaten begeht oder
sich daran beteiligt oder dazu aufruft,
b) wenn ein Teilnehmer unzulässige
Inhalte gemäß Ziffer 3. in das IMPORTAL einbringt,
c) bei wiederholten Verstößen
gegen diese Regeln (z.B. Ziff. 10.2) oder die nachfolgenden besonderen
Bedingungen für Lieferanten und Händler,
d) wenn ein Teilnehmer die Inhalte der
Websites oder Homepage von IMPORTAL manipuliert oder
e) wenn ein Teilnehmer
unter falschem Namen registriert ist oder unter einem falschem Namen oder
einem falschen Passwort im IMPORTAL Geschäfte tätigt oder sonstige
die Sicherheit, Integrität oder Transparenz der Geschäfte im
IMPORTAL gefährdende Handlungen vornimmt
8.3 IMPORTAL kann jeden Teilnehmer ohne
Einhaltung einer Frist von der Teilnahme am IMPORTAL ausschließen
und die von diesem Teilnehmer veröffentlichten oder veranlassten Inhalte
sperren und/ oder löschen, wenn:
a) der Teilnehmer entweder seine eigene
Liquidation beschließt oder von einer zuständigen Behörde
die Liquidation des Teilnehmers angeordnet wird,
b) über den Teilnehmer ein Insolvenzverfahren
nach deutschem Recht oder ein vergleichbares
Verfahren in einer anderen Rechtsordnung eröffnet wird,
c) der Teilnehmer einen Gläubigerschutzantrag
entsprechend oder vergleichbar Chapter 11 des US Bankruptcy Code stellt.
Ist der Teilnehmer eine Partnerschaft (Mehrheit
von natürlichen oder juristischen Personen oder Einheiten) so gilt
das Vorliegen einer der unter Ziff. 8.3 a) – c) aufgeführten Umstände
bei einem der Partner zugleich auch als hinreichender Grund, um die gesamte
Partnerschaft vom IMPORTAL auszuschließen und deren Inhalte zu sperren.
8.4 Jeder Teilnehmer
kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Beendet
ein Teilnehmer den Vertrag durch ausdrückliche Erklärung oder
Verzicht auf seine Rechte aus der Registrierung, so bleiben diejenigen
Vertragsteile, aus denen sich noch Rechte und Pflichten für einen
der Vertragspartner ergeben noch bis zu deren vollständigen Erfüllung
einschließlich der dazu bestehenden Neben- u. Hilfsbestimmungen wirksam.
9. Sperren von Inhalten
IMPORTAL ist jederzeit berechtigt, Inhalte von
Teilnehmern zu sperren, wenn entweder Zweifel an der Rechtmäßigkeit
der Inhalte bestehen oder die Inhalte nach Auffassung von IMPORTAL nicht
in das Gesamtangebot auf der Plattform passen.
10. Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrechte
10.1 Die Teilnehmer übertragen IMPORTAL
ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht,
insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, öffentlichen
Wiedergabe und Zugänglichmachung an allen Werken oder Werkteilen,
die Teilnehmer im Rahmen des Online-Angebotes von IMPORTAL an IMPORTAL
übermitteln, einschließlich des Rechts, diese Inhalte online
oder in anderer Weise zu publizieren. Die Teilnehmer stellen IMPORTAL von
Ansprüchen Dritter aufgrund von Immaterialgüterrechten an Inhalten,
welche die Teilnehmer im Rahmen des Online- Angebotes an IMPORTAL übermitteln,
frei. Dies gilt insbesondere für alle Texte, Bilder, Bildfolgen, Kennzeichen,
welche Teilnehmer im Rahmen des Online-Handels verwenden.
10.2 Die IMPORTAL–Inhalte
einschließlich ihrer Gestaltung insbesondere aller Grafiken, Logos,
Schaltflächen, Symbole, Hörproben, Software, Texte dürfen
ohne Einwilligung von IMPORTAL nicht vervielfältigt, verbreitet, bearbeitet
oder öffentlich wiedergegeben werden. Die Nutzungsrechte an der Software
auf den IMPORTAL Seiten stehen ausschließlich IMPORTAL bzw. deren
Zulieferern zu. Die Programme dürfen von den Teilnehmern weder vervielfältigt
oder verarbeitet noch verbreitet werden.
11. Links
11.1 Links auf IMPORTAL sind nur zulässig,
wenn durch die Gestaltung der Ausgangsseite für den Nutzer die Verlinkung
klar wird, insbesondere dass er sich nach Benutzung des Links auf den IMPORTAL-Seiten
befindet. Unzulässig ist jedwedes Inline-Linking ohne vorherige Zustimmung
von IMPORTAL. Unzulässig sind Links, die geeignet sind, das Angebot
von IMPORTAL negativ zu beeinflussen.
11.2 Es ist Teilnehmern nicht gestattet,
Links zu setzen, die von der IMPORTAL Website wegführen. IMPORTAL
ist berechtigt, jeden Teilnehmer, der dies nicht beachtet auszuschließen
und dessen Inhalte zu sperren.
12. Sicherheit und Datenschutz
12.1 Alle Daten des Teilnehmers werden
ausschließlich zur Abwicklung von Rechtsgeschäften sowie für
den Betrieb der Handelsplattform gespeichert und verwendet.
12.2 IMPORTAL wird auf die Privatsphäre
und das Geheimhaltungsbedürfnis der Teilnehmer im größtmöglichen,
zumutbaren Umfang Rücksicht nehmen, jedoch gleichzeitig die zur Sicherung
der bei IMPORTAL getätigten Geschäfte erforderlichen Maßnahmen
treffen. Insoweit hat IMPORTAL auch das Recht, jegliche Aktivitäten
der Teilnehmer im IMPORTAL, einschließlich der von Teilnehmern übermittelten
Produktinformationen oder sonstige Informationen, Stellungnahmen oder dergleichen,
bei Bedarf zu überprüfen und sämtliche erforderlichen Maßnahmen
zu veranlassen, die zweckmäßig erscheinen, um der Sicherheit
der Teilnehmer und des IMPORTALs zu dienen oder vertrags- oder rechtswidrigen
Handlungen entgegenzuwirken. Solche Maßnahmen sind beispielsweise
der in diesen Allgemeinen Bedingungen vorgesehene Ausschluss
von Teilnehmern oder die
Sperrung
von Inhalten.
12.3 Die Teilnehmer sind über Art,
Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für
die Registrierung und die Tätigung von Geschäften erforderlichen
personen- und geschäftsbezogenen Daten durch IMPORTAL und die mit
IMPORTAL verbundenen Unternehmen ausführlich unterrichtet worden.
Die Teilnehmer stimmen dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
und geschäftsbezogener Daten ausdrücklich zu.
12.4 IMPORTAL ist ständig darum bemüht,
die Handelsplattform und soweit möglich auch alle darin angebotenen
Dateien frei von Viren, trojanischen Pferden und ähnlichen Aberrationen
zu halten. Hierzu werden kontinuierlich entsprechende Softwareprogramme
zur Virenbekämpfung eingesetzt. Alle Teilnehmer verpflichten sich
mit diesen Maßnahmen zur Virenbekämpfung in vollem Umfang zu
kooperieren. Die Teilnehmer verpflichten sich darüber hinaus, alle
von ihnen ins IMPORTAL übermittelten Dateien zuvor selbst auf Virenfreiheit
zu prüfen und keine mit Viren, trojanischen Pferden und ähnlichen
Aberrationen befallenden Dateien an das IMPORTAL zu übermitteln.
13. Haftung
13.1 IMPORTAL haftet für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten
sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für
Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt
allein nach den gesetzlichen Regelungen.
13.2 IMPORTAL haftet im übrigen, gleich
aus welchem Rechtsgrund (z.B. Verzug, vorvertraglicher Pflichtverletzung,
unerlaubte Handlungen etc.), nur für
a) leichte Fahrlässigkeit, sofern
eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht)
und
b) vorhersehbare Schäden, mit deren
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
13.3 Für den Verlust von Daten und/oder
Programmen haftet IMPORTAL nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht,
wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung
durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verlorengegangene
Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
13.4 Die Haftung nach Absatz 13.2 und 13.3
ist zudem summenmäßig beschränkt das zehnfache des höchsten
Gesamtwertes derjenigen IMPORTAL-Transaktion, welche dem Schadensereignis
zugrunde liegt, höchstens jedoch 50.000,- DM.
13.5 Schadenersatzansprüche aus vorvertraglicher
Pflichtverletzung (cic), positiver Vertragsverletzung (pVV) und aus §
538 BGB verjähren innerhalb von zwei Jahren seit ihrer Entstehung.
13.6 Die vorstehenden Regelungen gelten
auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von
IMPORTAL.
14. Störungen
14.1 Das IMPORTAL insgesamt ist ein virtueller
Marktplatz, der durch die auf den IMPORTAL-Rechnern bereitgehalten Informationen
möglich wird. Die technische Verbindung dieses virtuellen Marktplatzes
mit dem Internet und den Rechnern der einzelnen Teilnehmer ist nicht Gegenstand
der IMPORTAL-Leistungen. Für Störungen des Zugangs zum IMPORTAL,
die aus der Sphäre des Internet oder des Teilnehmers resultieren,
ist IMPORTAL daher in keinem Falle verantwortlich, und Ansprüche gegen
IMPORTAL aufgrund von Störungen sind ausgeschlossen.
14.2 Um das Angebot ständig zu erweitern
und aktuell zu halten, ist es erforderlich, die technischen Einrichtungen
zu warten. Trotz größter Sorgfalt und Rücksichtnahme können
dadurch verursachte Störungen des Zugangs nicht immer vermieden werden.
IMPORTAL kann daher nicht gewährleisten, dass das IMPORTAL-Angebot
zu jeder Zeit 24 Stunden am Tag zugänglich sein wird.
15. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Geschäfte
im IMPORTAL ebenso wie für die Teilnahme am IMPORTAL ist der Sitz
der Gesellschaft, derzeit Essen, BRD.
16. Schriftform/Teilunwirksamkeit
16.1 Änderungen und Ergänzungen
dieser Bedingungen, einschließlich einer Abbedingung dieser Klausel,
bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für einen Verzicht
auf das Schriftformerfordernis. E-Mail gilt als schriftlich. Schriftliche
oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Vertrag gibt den
zwischen den Parteien gefundenen Konsens vollständig wieder und ersetzt
alle vorangegangenen Vereinbarungen, die denselben Gegenstand betreffen.
16.2. Jedwede Abtretung von Ansprüchen
aus dem Vertragsverhältnis mit IMPORTAL oder Überlassung von
Passwörtern oder Zugangsmöglichkeiten zum IMPORTAL mit Ausnahme
der oben in Ziffer 2.4. geregelten Vergabe untergeordneter Berechtigungen
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens IMPORTAL.
16.3 Sollten gegenwärtige oder zukünftige
Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder
nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit
später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages oder des restlichen Teils der unwirksamen
Bestimmung nicht berührt. Soweit wie möglich soll eine geltungserhaltende
Reduktion eingreifen. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte,
dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke
soll Importal dann eine angemessene neue Regelung einführen, die,
soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten
kommt und guter kaufmännischer Übung und Redlichkeit entspricht.
17. Änderungen
17.1 IMPORTAL kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit ändern. IMPORTAL wird auf jegliche Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gesondert hinweisen. Solche Änderungen dienen
auch weiteren Verbesserungen und der Einbindung neuer Leistungen auf den
IMPORTAL-Seiten . Die Teilnehmer sind daher verpflichtet, anhand des Datums
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig, mindestens
aber vor einer Teilnahme am IMPORTAL zu überprüfen, ob sich die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert haben.
17.2 Bei jeder
Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jeder Teilnehmer
sofort und fristlos kündigen. Durch
jegliche Handelsaktivität im IMPORTAL erklärt der Teilnehmer
sein Einverständnis mit den jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
17.3 IMPORTAL wird auf den IMPORTAL-Seiten
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitteilen. Widerspricht
der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang
der Mitteilung über die Änderung oder
akzeptiert
er sie durch eine Transaktion, so gelten die geänderten Bedingungen.
Kann ein Teilnehmer die geänderten Bedingungen nicht akzeptieren,
so muss er dies Importal sofort mitteilen und der Vertrag zwischen ihm
und Importal endet dann automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung
bedarf.
18. Rechtswahl
18.1 Für das Verhältnis zwischen
IMPORTAL und Teilnehmern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, so wie es im Inland zwischen Inländern gilt, soweit nicht
in diesem Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Anwendung
von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
18.2 Die Teilnehmer sind sich darüber
im klaren und damit einverstanden, dass trotz der vorstehenden Rechtswahl
das jeweilige Geschäft zusätzlich auch im Einzelfall zwingenden
gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in dem der Händler
oder Lieferant seinen Sitz hat, unterliegen kann.
19. Gerichtsstand
Sofern Teilnehmer Kaufleute sind, und soweit dem
nicht zwingende, unabdingbare Gesetze des Landes, in dem der Teilnehmer
seinen Sitz oder gewöhnlichen Wohnort hat, entgegenstehen, wird für
alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen
und die nicht gütlich beigelegt werden können, die ausschließliche
Zuständigkeit des Landgerichts Essen vereinbart. Die Teilnehmer verzichten
hiermit auf ein etwaiges Recht, diese Gerichtsstandsvereinbarung anzugreifen
und Importal nimmt diesen Verzicht an.
II. zusätzliche Bedingungen nur für
Lieferanten
1. Zugriffsbeschränkung
Lieferanten haben keinen Zugriff auf diejenigen
Teile des IMPORTALs, die Angebote anderer Lieferanten enthalten. Die Lieferanten
verpflichten sich, diese Beschränkung zu akzeptieren und keinen Versuch
zu unternehmen, sie zu umgehen. Umgehungsversuche berechtigen IMPORTAL
zum Ausschluss.
2. Handelsobjekte
2.1 Der Lieferant sichert zu, dass
er berechtigt
ist, die angebotenen Objekte zu veräußern. Der Lieferant sichert
insbesondere zu, dass Dritte an diesen Objekten keine die Veräußerung
hindernden Rechte besitzen. Der Lieferant veräußert die Objekte
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
2.2 Der Lieferant
sichert darüber hinaus zu, dass er keine unzulässigen
Gegenstände anbietet. Es ist allein Sache des Lieferanten, zu
prüfen, ob er den Handelsgegenstand dem Interessenten anbieten, verkaufen
oder liefern darf. IMPORTAL gewährleistet nicht, dass Teilnehmer volljährig
oder geschäftsfähig oder dass der Verkauf an den jeweiligen Interessenten
rechtmäßig ist.
2.3 Der Lieferant wird sicherstellen, dass
die Beschreibung des angebotenen Objekts korrekt und vollständig ist,
und es insbesondere auch in der zur Objektgattung passenden Kategorie gelistet
wird. Der Lieferant gewährleistet außerdem, dass alle auf seine
Veranlassung im IMPORTAL dargestellten Produkte den dazu veröffentlichten
Produktspezifikationen (verbale Beschreibungen/Fotos oder Sonstiges) entsprechen
und frei von Materialmängeln oder Mängeln betreffend die fachgerechte
Herstellung oder Ausführung sind.
2.4 Soweit der Lieferant körperliche
Gegenstände anbietet, verpflichtet er sich, dem IMPORTAL zu jedem
Gegenstand eine geeignete, aussagekräftige Abbildung des Gegenstandes
zur Veröffentlichung in einem der vereinbarten Formate
zur
Verfügung zu stellen und bei etwaigen Änderungen der Ware IMPORTAL
sofort zu informieren und eine aktualisierte Produktbeschreibung und Abbildung
der Ware zu übermitteln.
2.5 Importal bietet den Lieferanten Unterstützung
bei der Erstellung der Katalogdaten an. Näheres finden Sie im Preisblatt.
2.6 Die Lieferanten können folgende
Lieferkonditionen wählen:
Lieferanten aus der EU:
Lieferung ab Werk (EXW)
Lieferung frei Haus (DDP)
Die Lieferung erfolgt immer verzollt und versteuert mit dem Status der
Gemeinschaftsware.
Lieferanten aus Drittländern:
Lieferung ab Werk (EXW)
Lieferung FREE ON BOARD (FOB) Abgangshafen Drittland
Lieferanten aus Ländern außerhalb der EU verpflichten sich,
bei Versand der Ware ein Ursprungszeugnis im Original und eine Pro-Forma-Rechnung
für Zollzwecke der Lieferung beizufügen. Die Rechnung für
Zollzwecke muss in Euro ausgestellt werden und betragsmässig mit dem
im Warenkorb genannten Preis übereinstimmen.
Der Lieferant ist verpflichtet, die Kosten für Versand, Verpackung,
Zölle etc, die sich aus den obigen Lieferkonditionen ergeben, in den
Produktpreis zu integrieren. Die nach den vereinbarten Lieferkondition
nicht vom Lieferanten zu übernehmenden Transporte werden von Importal
organisiert und die daraus resultierenden Kosten für Versand, Verpackung,
Zölle etc. von Importal den Preisangaben des Herstellers hinzugerechnet
um den vollständigen
Rundum-Sorglos-Preis
im Importal nennen zu können Alle diese Preisbestandteile und Kosten
sind im Rundum-Sorglos-Preis enthalten und nur bezüglich der Mehrwertsteuer
gilt eine Sonderregel (vgl. I Ziff. 4.1 und 5.2)
3. Aktualisierungspflicht
Den Lieferanten ist bewusst, dass alle gemeinsam von der Attraktivität
des "IMPORTALs" profitieren und dass das IMPORTAL um so attraktiver ist,
je aktueller und vielfältiger die dort vorgestellten Angebote sind.
Deshalb verpflichten sich die Lieferanten, die von ihnen in das IMPORTAL
eingespeisten Inhalte in regelmäßigen Abständen – mindestens
jedoch monatlich – zu warten, pflegen und aktualisieren.
4. Betriebspflicht
4.1 Die Lieferanten verpflichten sich, Vorkehrungen für
den Eingang von Bestellungen online kontinuierlich im Rahmen der üblichen
Geschäftszeiten betriebsbereit zu halten.
4.2 Die Lieferanten verpflichten sich, die innerhalb des IMPORTAL
erteilten Kaufangebote jeweils werktäglich zu prüfen und spätestens
bis zum Ende ihres darauffolgenden regulären Arbeitstages IMPORTAL
auf dem dafür vorgesehenen Weg darüber zu unterrichten, ob sie
das Kaufangebot annehmen, sodass der Kaufvertrag zustande kommt, oder ob
sie es ablehnen. Eine Ablehnung darf nur aus Gründen erfolgen, die
zum Zeitpunkt des Warenangebots noch nicht vorhersehbar waren.
5. Formate
5.1 Alle Lieferanten verpflichten sich, Inhalte für das
IMPORTAL ausschließlich entsprechend den Regelungen zur Katalogpflege
anzubieten und zu übermitteln.
IMPORTAL wird diese Liste der zulässigen Formate laufend der technischen
Entwicklung und der weltweiten Verbreitung neuer Formate anpassen, um stets
zu gewährleisten, dass ein möglichst vollständiger und unkomplizierter
Datenaustausch zwischen möglichst vielen Teilnehmern des "IMPORTALs"
gewährleistet ist.
5.2 Jeder Teilnehmer, der Informationen im IMPORTAL zugänglich
macht, ist selbst dafür verantwortlich, dass diese dort auch korrekt,
so wie von ihm beabsichtigt, wiedergegeben werden und sollte deshalb im
eigenen Interesse diese Informationen direkt nach der Veröffentlichung
prüfen und IMPORTAL sofort unterrichten, wenn ihn irgendwelche
6. Gebühren
6.1 Der Lieferant verpflichtet sich, jede Übergabe von verkauften
Waren an den Frachtführer unverzüglich auf dem dafür vorgesehenen
Weg an IMPORTAL zu melden, da dies die Grundlage für die Berechnung
der Zahlungsfristen ist.
6.2 Der Lieferant verpflichtet sich, die Gebühren in Höhe
von derzeit 5 % des Nettowarenwertes zu bezahlen. Die Gebühren beinhalten
die Warenkreditversicherung. Änderungen von Gebühren werden zu
dem im Preisblatt
angegebenen Datum, spätestens jedoch 10 Werktage nach deren Veröffentlichung
wirksam.
7. Zahlungsverkehr und Inkasso
7.1 Die Gebühren werden gleichzeitig mit den Sammelgutschriften
fakturiert und mit diesen verrechnet.
7.2 Die Weiterleitung des Kaufpreises an
den Lieferanten erfolgt in zwei Stufen: Zunächst wird dem Lieferanten
der Kaufpreis gemäß vorstehendem Punkt I, Ziffer 6 lit. e) auf
seinem internen IMPORTAL-Konto gutgeschrieben. Sabald der entsprechende
Betrag tatsächlich vom Händler gezahlt wurde überweist IMPORTAL
das Guthaben auf das vom Lieferanten angegebene Bankkonto.
Zahlt der Händler auch auf die zweite Mahnung nicht binnen 5 Werktagen,
wird das Guthaben von dem internen IMPORTAL-Konto gelöscht.
7.3 Im Namen und für Rechnung des Lieferanten mahnt IMPORTAL
fällige unbezahlte Rechnungen zwei Mal an. Die erste Mahnung erfolgt
drei Werktage nach Ablauf der Zahlungsfrist.
Die zweite Mahnung erfolgt 12 Werktage nach Ablauf der Zahlungsfrist. Wird
der Kaufpreis einschließlich Nebenforderungen nicht binnen 5 Werktagen
nach dem Datum der zweiten Mahnung auf dem Fremdgeldkonto von
Importal
gutgeschrieben, so endet damit zunächst die Inkassotätigkeit
seitens Importal. Importal wird den Lieferanten sofort informieren und
bietet an nach Wahl des Lieferanten entweder einen erfahrenen Rechtsanwalt
zu vermitteln, der die Forderung für den Lieferanten bei Gericht einklagt
oder ein renommiertes sog. "Inkassobüro" zu vermitteln, das zunächst
außergerichtlich die Forderung einzutreiben versucht und, falls dies
erfolglos bleibt, einen eigenen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung
der Forderung beauftragt.
Als Entscheidungshilfe insbesondere für die Teilnehmer aus dem
Ausland bietet Importal den Lieferanten hier
eine kurze Beschreibung der Möglichkeiten in Deutschland eine Forderung
geltend zu machen und der damit verbundenen Kosten. Mit der Beauftragung
im Namen des Lieferanten eines Rechtsanwaltes oder Inkassobüros oder
der Ablehnung beider durch den Lieferanten endet die Unterstützung
seitens IMPORTAL.
Diese Unterstützung seitens IMORTAL ist für den Lieferanten
kostenlos.
7.4 Ab dem Ende der Inkassotätigkeit seitens Importal gemäß
vorstehender Ziffer 7.3 ist der Lieferant selbst dafür verantwortlich,
dass entsprechend den Bedingungen der Warenkreditversicherung
alles Zumutbare und wirtschaftlich Vernünftige unternommen wird, um
die außenstehende Forderung einzutreiben.
Hinweis: Bitte beachten Sie die nachfolgenden Bedingungen
der Warenkreditversicherung, wonach der Versicherungsanspruch verloren
gehen kann, wenn der Forderungsinhaber sich nicht um die Eintreibung der
Forderung bemüht.
8. Sofortiger Ausschluß des Teilnehmers
IMPORTAL behält sich außerdem einen
Ausschluss des Lieferanten gemäß den Gemeinsamen Bedingungen,
Ziff. 8. vor, wenn folgende Gründe vorliegen:
a) Angebot verbotener Gegenstände
zum Verkauf
b) Nicht-Lieferung verkaufter Objekte ohne
rechtlichen Grund
c) Nicht-Zahlung fälliger Gebühren
trotz Mahnung
d) Der Lieferant liefert nicht trotz ordnungsgemäßer
Zahlung des vereinbarten Betrages durch den Händler, oder das erworbene
Objekt weicht in einer verkehrswesentlichen Eigenschaft von den vom Lieferanten
im Rahmen des Angebotes gegebenen Beschreibungen ab.
e) Jede sonstige schwere oder beharrliche Verletzung dieser besonderen
Bedingungen für Lieferanten.
9. Warenkreditversicherung
Als zusätzliche, kostenlose Absicherung arrangiert IMPORTAL zugunsten
des Lieferanten eine sogenannte "Warenkreditversicherung" für die
Zahlung des Kaufpreises bei einem renommierten, in Deutschland ansässigen
Versicherungsunternehmen (Gerling) abschließt, welches die Kaufpreisforderung
versichert. Die Gerling Speziale Kreditversicherungs-AG ist der mit Abstand
größte Warenkreditversicherer in Deutschland. Der Lieferant
erwirbt durch diese "Warenkreditversicherung" einen direkten eigenen Zahlungsanspruch
in Höhe der Versicherungssumme gegen die Gerling Speziale Kreditversicherungs-AG.
Alle übrigen Pflichten, Obligenheiten und Rechte aus der Warenkreditversicherung
werden von INPORTAL übernommen, sodass der Lieferant sich um nichts
zu kümmern braucht. Die Versicherungsbedingungen für die Warenkreditversicherung
sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IMPORTALs.
Die Versicherungsbedingungen können sie hier
einsehen. Auf Wunsch werden Ihnen die Versicherungsbedingungen für
die Warenkreditversicherung gerne schriftlich oder per E-Mail übermittelt.
III. zusätzliche Bedingungen nur für Händler
1. Allgemeines
IMPORTAL bietet registrierten Teilnehmern, die etwas kaufen möchten,
die kostenlose Benutzung der IMPORTAL-Plattform an. Vertragspartner
des Händlers bezüglich eines gekauften Objekts ist nur der Lieferant.
2. Rückabwicklung
Wenn die gelieferte Ware nicht der dazu im IMPORTAL veröffentlichten
Abbildung oder Produktbeschreibung entspricht, wenn sie irgendwelche Fehler
oder Mängel aufweist oder der Händler aufgrund einer besonderen
zusätzlichen Abrede, die er mit dem Lieferanten zuvor getroffen hat,
die Ware zurücksenden will, muss er davon IMPORTAL unterrichten und
die Gründe für die Rücksendung der Ware angeben, damit IMPORTAL
prüfen kann, ob diese Gründe vielleicht Sanktionen (z. B. Ausschluß)
gegen den Lieferanten rechtfertigen können. So soll sichergestellt
werden, dass im IMPORTAL nur besonders zuverlässige und vertrauenswürdige
Teilnehmer Handel treiben.
3. Sofortiger Ausschluß des Teilnehmers
IMPORTAL behält sich außerdem einen Ausschluß des Händlers
gem. den Gemeinsamen Bedingungen, Ziff. 8. vor, wenn folgende Gründe
vorliegen:
a) Nicht-Zahlung des Kaufpreises ohne rechtlichen Grund
b) offensichtlich unberechtigte Gewährleistungsforderung
oder Warenrücksendun
c) Jede sonstige schwere oder beharrliche Verletzung dieser
besonderen Bedingungen für Händler
4. Mängelrüge
Der Händler ist verpflichtet, IMPORTAL unverzüglich auf dem
dafür vorgesehenen Weg darüber zu informieren, dass die bestellte
Ware bei ihm eingegangen ist.
Die kaufmännische Untersuchungs- und Mängelrügefrist
gemäß § 377 HGB beträgt einheitlich für alle
Waren drei Werktage. Mängel, die nicht innerhalb der Untersuchungs-
und Rügefrist gegenüber IMPORTAL angezeigt wurden, können
nur noch unter den besonderen Voraussetzungen, die die deutsche Rechtsprechung
hierfür entwickelt hat, geltend gemacht werden.
5. Farben und Materialien
Den Händlern ist bekannt, dass die Farb- und Materialwiedergabe aufgrund
der Besonderheiten der elektronischen Medien nicht immer ganz korrekt ist und
keine Vergleiche erlaubt. Falls eine genaue Farb- und/oder Materialbestimmung
im Einzelfall von Bedeutung ist, muss der Händler sich vom Lieferanten
eine Farb- und/oder Materialprobe übermitteln lassen. IMPORTAL sichert
keine Farben Materialien zu haftet nicht für Abweichungen (I Haftung).
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